Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 12.12.2017 an und stimmt folgenden Beschlüssen der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW zu:
1. Der Auflösung und Beendigung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wird zugestimmt.
2. Die
Geschäftsführung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) wird bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und
Rechtshandlungen zur Auflösung und Beendigung der Gesellschaft vorzunehmen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beabsichtigt die Auflösung und Beendigung der o. g. Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat
der GSW hat am 20.09.2011 dem Kauf von zwei Kommanditgesellschaften für den
Erwerb und Betrieb von Windkraftanlagen in Bergtheim und Hardheim zugestimmt.
Zu diesem Zweck wurde als Komplementärin der beiden Gesellschaften die GSW
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH gegründet.
In der damaligen
Beschlussvorlage wurde bereits auf die Prüfung der Möglichkeit die drei Gesellschaften
in einer GmbH zu betreiben oder die Windkraftanlagen direkt bei der GSW anzusiedeln
hingewiesen. Um die günstigste Gesellschaftsform für die GSW zu wählen, wurde
ein Gutachten über die steuerrechtlichen Auswirkungen in Auftrag gegeben.
In der
Klausurtagung des GSW-Aufsichtsrates am 16.12./17.12.2011 wurde aufgrund des
Gut-achtens empfohlen, die KG-Anteile auf die GSW vollumfänglich anwachsen zu
lassen. Die bereits gegründete GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH
wurde als Vorratsgesellschaft weitergeführt.
Die GSW
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wurde als Vorratsgesellschaft bisher
nicht genutzt. Da die Erfahrungspraxis zeigt, dass eine Neugründung relativ
schnell vollzogen werden kann und eine andere Geschäftsausrichtung für die
Gesellschaft zurzeit nicht geplant ist, soll die Vorratsgesellschaft aufgelöst
werden.
Die
Gesellschafterversammlung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH hat
daher unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen der Gesellschafter der GSW
die Auflösung und Beendigung der Gesellschaften beschlossen.
Auf Vorschlag der
Gesellschafterversammlung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH soll
Herr Udo Stuhlmann, Prokurist der GSW, zum alleinigen Liquidator der
Gesellschaft bestellt werden. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sollen
nach Beendigung der Liquidation von der GSW in Verwahrung genommen werden.
Nach § 111 GO NRW
bedarf die Auflösung einer vorherigen Zustimmung des Rates eines jeden
Gesellschafters und nach § 115 GO NRW einer Anzeige bei der jeweiligen
Aufsichts-behörde mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor der Auflösung. Die
Einhaltung dieser Voraussetzungen soll mit diesem Beschluss erfüllt werden.
Nach Vorliegen der kommunal-rechtlichen Voraussetzungen soll die Liquidation
umgesetzt werden.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 12.12.2017 wurde die Auflösung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.