Betreff
Auflösung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH
Vorlage
004/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 12.12.2017 an und stimmt folgenden Beschlüssen der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW zu:

 

1.    Der Auflösung und Beendigung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wird zugestimmt.

 

2.    Die Geschäftsführung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen,
Bönen, Bergkamen (GSW) wird bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen zur Auflösung und Beendigung der Gesellschaft vorzunehmen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beabsichtigt die Auflösung und Beendigung der o. g. Gesellschaft.

 

Der Aufsichtsrat der GSW hat am 20.09.2011 dem Kauf von zwei Kommanditgesellschaften für den Erwerb und Betrieb von Windkraftanlagen in Bergtheim und Hardheim zugestimmt. Zu die­sem Zweck wurde als Komplementärin der beiden Gesellschaften die GSW Beteiligungsver­waltungsgesellschaft mbH gegründet.

 

In der damaligen Beschlussvorlage wurde bereits auf die Prüfung der Möglichkeit die drei Ge­sellschaften in einer GmbH zu betreiben oder die Windkraftanlagen direkt bei der GSW anzusie­deln hingewiesen. Um die günstigste Gesellschaftsform für die GSW zu wählen, wurde ein Gut­achten über die steuerrechtlichen Auswirkungen in Auftrag gegeben.

In der Klausurtagung des GSW-Aufsichtsrates am 16.12./17.12.2011 wurde aufgrund des Gut-achtens empfohlen, die KG-Anteile auf die GSW vollumfänglich anwachsen zu lassen. Die be­reits gegründete GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wurde als Vorratsgesellschaft weitergeführt.

 

Die GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH wurde als Vorratsgesellschaft bisher nicht genutzt. Da die Erfahrungspraxis zeigt, dass eine Neugründung relativ schnell vollzogen werden kann und eine andere Geschäftsausrichtung für die Gesellschaft zurzeit nicht geplant ist, soll die Vorratsgesellschaft aufgelöst werden.

 

Die Gesellschafterversammlung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH hat daher unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmungen der Gesellschafter der GSW die Auflösung und Beendigung der Gesellschaften beschlossen.

 

Auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung der GSW Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH soll Herr Udo Stuhlmann, Prokurist der GSW, zum alleinigen Liquidator der Gesellschaft bestellt werden. Die Bücher und Schriften der Gesellschaft sollen nach Beendigung der Liquida­tion von der GSW in Verwahrung genommen werden.

Nach § 111 GO NRW bedarf die Auflösung einer vorherigen Zustimmung des Rates eines jeden Gesellschafters und nach § 115 GO NRW einer Anzeige bei der jeweiligen Aufsichts-behörde mit einem Vorlauf von 6 Wochen vor der Auflösung. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen soll mit diesem Beschluss erfüllt werden. Nach Vorliegen der kommunal-rechtlichen Voraussetzun­gen soll die Liquidation umgesetzt werden.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 12.12.2017 wurde die Auflösung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.