Betreff
Spielplatzbebauung Max-und-Moritz-Weg - Zufahrtstraßen für Fußgänger und KFZ aller Größen
hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
125/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Spielplatzbebauung am Max- und-Moritz-Weg – Zufahrtstraßen für Fußgänger und KFZ aller Größen wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Antragsteller beantragt bei der Planung der neu anzulegenden Zufahrtstraße im Rahmen der Bebauung des Spielplatzes am Max-und-Moritz-Weg auch einen Fußweg sowie eine Wendemöglichkeit zu berücksichtigen.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Aus diesem Grund wird die Anregung an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwie­sen.