Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve
hier: Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2018
Vorlage
119/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.08.2016 wurde entsprechend des beschlossenen Gesamtkonzeptes ein Kosten- und Finanzierungsplan mit einem Gesamt­volumen von 4.294.500 € festgestellt. Die Maßnahmen wurden dem Programm Aktive Zentren (AZ) zugeordnet.

 

Kurzinformation zu bewilligten Maßnahmen des Städtebauförderprogramms (STEP):

 

Programmjahr 2016:

  1. Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve als Vorbereitung der Gesamtmaßnahme nach § 140 BauGB (bereits umgesetzt – Refinanzierung- zuwen­dungsfähige Ausgaben 38 T€ - Förderung 30,4 T€ - Verwendungsnachweis wurde 2016 bei der Bezirksregierung vorgelegt).
  2. Städtebauliches Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Nebenzentrums als städte­baulich Planung (zuwendungsfähige Ausgaben 50 T€ - Zuweisung 40 T€ - Mittel­abruf ist erfolgt – Ergebnisse des Wettbewerbs wurden im PSV am 13.07.17 vorgestellt).
  3. Einrichtung eines Stadtteilmanagements einschl. Budget als „Besondere städtebauliche Maßnahmen (zwf. Ausgaben 240 T€ - Zuweisung 192 T€ - Auftrag wurde erteilt – Um­setzungszeitraum Mai 2017 bis April 2021).

 

Programmjahr 2017:
Der Antragstellung für das Programmjahr 2017 konnte nicht in vollem Umfang entsprochen wer­den, da Städtebaufördermittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung standen.

  1. Verfügungsfonds (zwf. Ausgaben 121,5 T€ - Zuwendung 97.200 € - Zeitrahmen 3 Jahre – Beschluss der „Förderrichtlinie Verfügungsfonds Stadtteilprojekt Heeren-Werve der Stadt Kamen“ und Beauftragung der Verwaltung mit der weiteren Durchführung des Verfahrend mit Ratsbeschluss vom 09.11.17).

  2. Umgestaltung des Nebenzentrums Kamen-Heeren-Werve – 1. Bauabschnitt (zwf. Ausga­ben 1.153.500 € - Zuwendung 992.800 €).

 

Antragstellung zum Programmjahr 2018:

Mit Blick auf den aktuellen Stand, insbesondere unter Berücksichtigung des Zeitrahmens für die Begleitung der Einzelmaßnahmen durch das Stadtteilmanagement, wurden folgende Maßnah­men für 2018 beim Fördergeber beantragt:

 

  1. Grunderwerb für die Umgestaltung des Nebenzentrums (vorbereitende Maßnahme – Refi­nanzierung – wurde im STEP 2017 nicht berücksichtigt)
    Maßnahmen-Nr. 6 des Konzeptes – 100 T€

  2. Umgestaltung des Nebenzentrums Kamen-Heeren-Werve – 2. Bauabschnitt (Anteil der im STEP 2017 nicht berücksichtigten Ausgaben) mit Blick auf den Baubeginn 2018 ist ggf. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu beantragen)
    Maßnahmen-Nr. 6 des Konzeptes – 246,5 T€

  3. Luisenpark (Umsetzungsbeginn 2018 geplant – Zusammenhang zum Seniorenwohnpro­jekt in Kamen-Heeren-Werve – wurde im STEP 2017 nicht berücksichtigt)
    Maßnahmen-Nr. 10 des Konzeptes – 250 T€

  4. Quartiersarchitekt (Umsetzungszeitraum 3 Jahre ab Bewilligung)
    Maßnahmen-Nr. 4 des Konzeptes – 105 T€

  5. Quartierskonzept Hans-Böckler-Siedlung ((Umsetzungszeitraum 2 Jahre ab Bewilligung)
    Maßnahmen-Nr. 5 des Konzeptes – 80 T€

  6. Zukunftsdialog soziale Infrastruktur (Umsetzungszeitraum 3 Jahre ab Bewilligung – wurde im STEP 2017 nicht berücksichtigt)
    Maßnahme Nr. 11 des Konzeptes – 60 T€


Der Förderantrag zum STEP 2018 weist ein Gesamtausgabevolumen in Höhe von 841.500 € aus. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde der Bezirksregierung mit Blick auf die An­tragsfrist (01.12.2017) vorgelegt. Der Fördersatz beträgt 80 %. In der Regel ist mit einer Bewilli­gung nicht vor Ende des 3. Quartal 2018 zu rechnen.


Im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Ausgaben sowie die erwarteten Einnahmen entsprechend berücksichtigt.

 

Details zu den Maßnahmenbeschreibungen sind dem vom Rat am 24.09.2015 beschlossenen Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.

 

Die Begleitung der Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss.