Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung in der kath. Kindertageseinrichtung „ St. Christophorus“ Südkamen
Vorlage
107/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt den weiteren Ausbau der ü3- bzw. u3-Betreuung in der kath. KiTa St. Christophorus in der Hegelstraße 6, 59174 Kamen sowie die Gewäh­rung des Investitionskostenzuschusses

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ in Südkamen eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebs­kosten­finanzierung für die neuen Plätze der Kindertageseinrichtung abzuschließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.03.2017 wurde bereits der Ausbau der ü3-Betreuung im Rahmen der Einrichtung einer provisorischen Gruppe der Gruppenform III in den Räumen des Pfarrheimes beschlossen.

 

In der Beschlussvorlage wurde auch bereits auf die Planung zum weiteren Ausbau der Kinder­tageseinrichtung zu einer vierzügigen Einrichtung hingewiesen. Aufgrund der ermittelten städti­schen Bedarfs- und Versorgungslage wird der weitere Ausbau der kath. Kindertageseinrichtung als erforderlich angesehen.

 

In Abstimmung mit dem Träger Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem.GmbH und der Kirchengemeinde ist ein Anbau an die bereits bestehenden Gebäuden (KiTa und Pfarrheim) geplant.

 

Die Investitionskosten in Höhe von insgesamt ca. 650.000,00 € können vom Träger nicht aufge­bracht und insbesondere auch nicht aus den Rücklagen finanziert werden, so dass die Stadt Kamen beabsichtigt, die finanziellen Mittel im Rahmen eines Zuschusses zu gewähren. Diese Mittel sind in die Haushaltplanung für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt worden.

 

Die entsprechenden Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von neuen Plät­zen – sowohl im u3-Bereich als auch im ü3-Bereich – aus dem Landes- bzw. Bundespro­gramm sind derzeit in der Bearbeitung und sollen zeitnah beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt werden.

 

Die Höhe der zu beantragenden Förderung der zusätzlichen 20 ü3-Plätze und 8 u3-Plätze beläuft sich auf ca.  540.000,00 €. Auch diese Erträge sind in der Haushaltsplanung für 2018 berücksichtigt.

 

Die Schaffung der weiteren zusätzlichen Plätze bedingt für den Träger laufend höhere Betriebs­kosten. Der JHA hat bereits mit dem obengenannten Beschluss vom 07.03.2017 die Übernahme der Betriebskosten für die zusätzliche ü3-Gruppe ab dem 01.08.2017 beschlossen.

 

Analog dieser Vorgehensweise sollen die Trägeranteile der  Betriebskosten für die zusätzlich ge­schaffenen  u3-Plätze ebenfalls vollständig übernommen werden.