Betreff
Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand bei der Buchungsstelle 36.01.01.531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an Andere
Vorlage
106/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 36.01.01.531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an Andere – wird ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 968.820 € zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die finanzielle Situation vieler Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist äußerst an­gespannt. Zahlreiche Träger sind durch die chronische Unterfinanzierung in schwerer finan­zieller Not. Ursächlich hierfür ist die Ausgestaltung der Kindpauschalen, die sich bis zum Kin­dergartenjahr 2015/2016 jedes Jahr automatisch um 1,5% erhöhten. Diese Erhöhung konnte je­doch vor allem die deutlich schneller gestiegenen Personalkosten nicht auffangen.

 

Auch das „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kinder­tages­betreuung“ mit der Dynamisierung der Kindpauschalen temporär auf 3 Prozent und vorübergehend zusätzlichen Zuschüssen haben diese Situation nicht geändert.

 

Durch das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ sollen die finanziell überforderten und in ihrer Existenz bedrohten Träger von Kin­dertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen entlastet werden.

 

Durch die Einführung des § 21f Kinderbildungsgesetz (KiBiz)  soll den Trägern für die Kinder­gartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 zur Absicherung der finanziellen Situation eine Einmal­zahlung noch im Jahr 2017 gewährt werden. Diese Einmalzahlung wird aufgrund der zum 15.03.2017 verbindlich gemeldeten KiBiz-Pauschalen für das KiTa-Jahr 2017/2018 ermittelt und aufgrund der neuen Anlage zu § 21f KiBiz errechnet.

 

Insgesamt ergibt sich hieraus für den Jugendamtsbezirk der Stadt Kamen eine Gesamtzahlung in Höhe von 968.820 €.

 

Die Einmalzahlung wird in voller Höhe vom Land übernommen, an die Kommunen ausgezahlt und von diesen an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.

 

Dieser Aufwand ist in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 nicht eingeplant und muss daher überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Deckung dieses überplanmäßigen Aufwandes erfolgt in voller Höhe durch den zusätzlichen Ertrag in Höhe von 968.820 € bei der Buchungsstelle 36.01.01.414100 – Zuweisungen vom Land.