Beschlussvorschlag:
Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK).
Der Jahresabschluss 2016 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2016 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 06.07.2017 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) festgestellt.
Mit Schreiben vom 09.08.2017 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt. Die Gemeindeprüfungsanstalt teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.
In der Ratssitzung am 28.09.2017 wurde dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt.