Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
079/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigenbetrie­bes Stadtentwässerung Kamen (SEK).

 

Der Jahresabschluss 2016 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Be­stätigungsvermerk versehen.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2016 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 06.07.2017 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) festgestellt.

 

Mit Schreiben vom 09.08.2017 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt. Die Gemeindeprüfungsanstalt teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschafts­prüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verord­nung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungs­pflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.

 

In der Ratssitzung am 28.09.2017 wurde dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt.