hier: Sachstandsbericht
In der Sitzung des
Rates vom 24.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur
Durchführung eines Kommunalen Bürgerhaushaltes für zukünftige
Haushaltsplanungen zu prüfen, um eine aktive BürgerInnenbeteiligung zu
ermöglichen.
Das seitens der
Verwaltung erarbeitete Konzept wurde durch den Kämmerer in den Sitzungen des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 und 06.12.2016 vorgestellt und dort
inhaltlich begrüßt.
Kernpunkt des
Bürgerhaushaltes war die Möglichkeit des Bürgers, die im Produktplan
vorgesehenen Investitionen über eine Internetplattform inhaltlich zu bewerten
und zu kommentieren. Die sich hieraus ergebenden Anregungen sollen sodann im
weiteren Planungsprozess für den kommenden Produktplan aufgegriffen und durch
den Rat bewertet werden. Um dieses zu ermöglichen, wurden die im Planungsprozess für den Produktplan 2017 in
2018 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen seitens der Fachämter mittels
eines durch die Stadt Kamen entwickelten Programms erfasst und in einem
entsprechenden Portal den BürgerInnen zur Verfügung gestellt.
Diese
Beteiligungsmöglichkeit wurde im Zeitraum vom 18.04.2017 bis 14.07.2017
durchgeführt. In diesem Zeitraum haben sich 29 Nutzer angemeldet und zwei
Nutzer insgesamt 5 Kommentare abgegeben.
Die abgegebenen
Kommentare sind nachfolgend aufgeführt, wobei vorlaufend die Planungsstellen
ausgewiesen werden, unter denen die Anregungen eingestellt wurden.
1. 54.01.01/0249.783100 - Sanierung
der Straße Lüner Höhe:
Da ich keinen leeren Platz für einen Sanierungsvorschlag finde, trage
ich mein Begehren hier ein. Dringender Sanierungsbedarf besteht:
- Dortmunder Allee bis Südkamen (Einmündung Siegeroth)
- Dortmunder Straße Südkamen (Einmündung Siegeroth) bis Afferde
Hinweis der Verwaltung:
Die Dortmunder Allee/Dortmunder Straße ist eine
Landesstraße. Haushaltsmittel für eine Sanierung der Straßenoberfläche sind
somit nicht von der Stadt Kamen bereit zu stellen. Gehwege und damit Mittel der
Stadt Kamen kämen erst dann zum Tragen, wenn Straßen.NRW eine vollständige
Sanierung der Straße durchführen würde.
2.
55.02.01/0285.783100
– Erschließung von Grabstellen:
Immer mehr Menschen möchten einmal unter einem Baum begraben werden
statt auf einem Friedhof. Sie wollen keinen Grabstein, ihnen genügt eine
gekennzeichnete Ruhestätte mit Namenszug. Vielleicht kann die Stadt die Bäume
auf dem Galgenberg, im Stadtpark, am Reckhof oder Bäume in Waldstücken, die der
Gemeinde oder einem privaten Besitzer gehören, anbieten. Wer einen Baum kauft,
schließt einen Vertrag mit einer festgelegten Laufzeit. Es gibt Partner-,
Familien-, Gemeinschafts- und Freundschaftsbäume, unter denen jeweils Platz für
eine bestimmte Anzahl von Gräbern ist. Die Kosten für die Bäume sind
unterschiedlich. Der Gemeinschaftsbaum kostet weniger als ein Familien- oder
Freundschafts- oder Partnerbaum. In die Erde werden nur biologisch abbaubare Urnen
gelegt. Die Einnahmen gehen an die Kommune und den Waldbesitzer.
Hinweis der Verwaltung:
Das Bestattungswesen unterliegt engen rechtlichen
Rahmenbedingungen. Es ist explizit geregelt, dass Bestattungen
grundsätzlich auf durch Widmung
definierten Friedhöfen zu erfolgen haben. “Friedhofszwang“ bedeutet
tatsächlich, dass eine Bestattung auf einem wie auch immer gearteten Friedhof
erfolgen muss. Eine Beisetzung kann somit auch auf einem genehmigten privaten
Friedhof erfolgen. Das Genehmigungserfordernis erweist sich als Grenze, die zur
Pflege des sozialen Zusammenlebens im Rahmen des allgemein Zumutbaren gezogen
worden ist und die der Einzelne sich als Schranke seiner Handlungsfreiheit
gefallen lassen muss. Ein privat betriebener Friedhof scheitert häufig an der
Hürde des Betreibens auf Dauer. Kaum ein „Privatmann“ kann ein dauerhaftes
Betreiben sicherstellen. Bleiben die Beisetzungen aus, muss der Betreiber
Insolvenz anmelden.
Daher stellen die bislang bestehenden Begräbnis- oder
Bestattungswälder regelmäßig in öffentlicher Trägerschaft befindliche, aber
privat betriebene Friedhöfe dar.
Auch Ausnahmeregelungen zu Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen
sind deutlich beschrieben. Diese sind bei Aschebestattungen beispielsweise auch
in Ruhe- oder Friedwäldern möglich, wenn diese über keine Gebäude, Grabmale,
Grabumfassungen verfügen und öffentlich zugänglich sind. Sie dürfen somit auch
keinesfalls umfriedet sein. Auch sind solche Beisetzungen im Wurzelbereich
nicht zulässig, wenn öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Da der
Galgenberg und der Stadtpark der Naherholung dienen sollen, werden hier die
öffentlichen Interessen entgegenstehen. In sonstigen Fällen muss der
Beisetzungsort dauerhaft öffentlich zugänglich, die Nutzung muss
grundbuchrechtlich gesichert und insbesondere muss die Achtung der Totenruhe
gewährleistet sein. Damit scheiden aus dem hier vorliegenden Antrag alle Bäume
im Straßenrandbereich aus.
Aufgrund der oben dargestellten rechtlichen Anforderungen
und vom Gesetzgeber sowie der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernissen
erscheint eine Beisetzung von Asche im Wurzelbereich einzelner Bäume im
Stadtgebiet nicht zulässig
Regelmäßig reagieren Rat und Verwaltung auf die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger. Letztmalig erfolgte so durch Beschluss des Rates in der
Sitzung vom 10.11.2016 eine Erweiterung des Angebotes an Bestattungsformen
durch die Einführung der Grabart “Pflegefreie Grabstätten im Rasenfeld“.
Hierbei wurde bereits eine Bestattungsform gewählt, die einen geringen
Pflegeaufwand aufweist.
3.
54.01.01/0464.783100 - Radwegeanbindung Westicker Straße
Idee für das Grundstück (Fußballplatz) an der Heimstraße in Methler, das
die Stadt bislang nicht veräußern konnte: Fläche und Standort bieten sich an
für ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt. Vielleicht kann man hier die UKBS
gewinnen, die das Prinzip "Senioren und junge Familien in einem
Gebäudekomplex" bereits mehrfach realisiert hat im Kreis.
Mehrgenerationenwohnen bringt Vorteile für alle Beteiligten und wird immer
beliebter. Man kann öffentlich geförderte Wohnungen und frei finanzierte
anbieten.
Hinweis der Verwaltung:
Für den Fall eines Verkaufs wird dieser Vorschlag aufgegriffen und einen
möglichen Käufer angeraten.
- 54.01.01/0575.783100 –
Fahrradabstellanlagen:
Für die, die nicht mehr radeln können: Mitfahrerbänke für ältere
Menschen in den Stadtteilen. Wer mitgenommen werden möchte, setzt sich auf die
Bank und wählt ein Schild mit dem Zielort aus. Wer gerade im Auto unterwegs ist
und sowieso in die Richtung fährt, nimmt den Wartenden mit. Gibt's bereits in
einigen Kommunen. Verbindet Ortsteile und fördert das Miteinander.
Hinweis der Verwaltung:
Das Angebot von Mitfahrerbänken könnte in den
Zeiten eines reduzierten Angebotes wie Abends und an Wochenenden eine Ergänzung
zum ÖPNV-Angebot sein.
Dies wirft Fragen zur Rolle der VKU und der
organisatorischen Stellung der Stadt Kamen auf. Die Verwaltung wird dies in
Gesprächen mit der VKU klären.
5. 11.08.01/0473.782600
– Arbeitsschutz-behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Um die Kommunikation mit der Verwaltung unkomplizierter zu machen, wäre
ein "Mängelmelder" auf der Homepage optimal. Schnell und
unbürokratisch können BürgerInnen hier über Mängel, Missstände oder Ärgernisse
(wilde Müllkippen, zugewachsene Bürgersteige oder Radstrecken, kaputte
Straßenlaternen etc.) informieren.
Hinweis der Verwaltung:
Die Stadt Kamen verfügt seit mehreren Jahren über ein
Beschwerdemanagement, das BürgerRATbüro.
Das BürgerRATbüro wurde eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit zu bieten, an einer zentralen Stelle innerhalb der Verwaltung
Beschwerden, Kritik oder auch Anregungen zu formulieren.
In den zurückliegenden Jahren hat sich das BürgerRATbüro zu
einem fachübergreifenden Beschwerdemanagement entwickelt. Daneben werden
vom Büro viele Beratungsbedarfe abgewickelt, welches das gesamte Aufgabenspektrum
der Kommunalverwaltung abdeckt. Unabhängig von der Bearbeitung von Beschwerden,
Kritik und Informationsbedarfen werden auch Anregungen auf Realisierung geprüft
und ggfls. in den städtischen Aufgabenkatalog aufgenommen.
Im Vordergrund des BürgerRATbüros steht der persönliche
Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht ausschließlich ein
unpersönlicher „Mängelmelder“ auf der Homepage. Auf der Grundlage der
Erfahrungen in den vergangenen Jahren soll daran festgehalten werden. Es hat
sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl eingehender Beschwerden oder auch
kritische Äußerungen in einem informativen, sachlichen Telefonat oder Gespräch
unbürokratisch erledigt werden konnten. Dies gilt in aller Regel auch für
Gesprächsergebnisse, die aus Sicht des Beschwerdeführers bzw. der
Beschwerdeführerin nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. Unabhängig
davon besteht auf der städtischen Homepage das Angebot an einer Meinungsabfrage
teilzunehmen. Neben der Möglichkeit die Verwaltung zu bewerten, können auch
hierbei Beschwerden und Anregungen formuliert werden.