Betreff
Bürgerhaushalt
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
075/2017
Art
Mitteilungsvorlage

In der Sitzung des Rates vom 24.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Durchführung eines Kommunalen Bürgerhaushaltes für zukünftige Haushaltsplanungen zu prüfen, um eine aktive BürgerInnenbeteiligung zu ermöglichen.

Das seitens der Verwaltung erarbeitete Konzept wurde durch den Kämmerer in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2016 und 06.12.2016 vorgestellt und dort inhaltlich begrüßt.

Kernpunkt des Bürgerhaushaltes war die Möglichkeit des Bürgers, die im Produktplan vorgesehenen Investitionen über eine Internetplattform inhaltlich zu bewerten und zu kommentieren. Die sich hieraus ergebenden Anregungen sollen sodann im weiteren Planungsprozess für den kommenden Produktplan aufgegriffen und durch den Rat bewertet werden. Um dieses zu ermöglichen, wurden die im Planungsprozess für den Produktplan 2017 in 2018 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen seitens der Fachämter mittels eines durch die Stadt Kamen entwickelten Programms erfasst und in einem entsprechenden Portal den BürgerInnen zur Verfügung gestellt.

Diese Beteiligungsmöglichkeit wurde im Zeitraum vom 18.04.2017 bis 14.07.2017 durchgeführt. In diesem Zeitraum haben sich 29 Nutzer angemeldet und zwei Nutzer insgesamt 5 Kommentare abgegeben.

Die abgegebenen Kommentare sind nachfolgend aufgeführt, wobei vorlaufend die Planungsstellen ausgewiesen werden, unter denen die Anregungen eingestellt wurden.

 

1.    54.01.01/0249.783100 - Sanierung der Straße Lüner Höhe:

 

Da ich keinen leeren Platz für einen Sanierungsvorschlag finde, trage ich mein Begehren hier ein. Dringender Sanierungsbedarf besteht:
- Dortmunder Allee bis Südkamen (Einmündung Siegeroth)
- Dortmunder Straße Südkamen (Einmündung Siegeroth) bis Afferde

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Die Dortmunder Allee/Dortmunder Straße ist eine Landesstraße. Haushaltsmittel für eine Sanierung der Straßenoberfläche sind somit nicht von der Stadt Kamen bereit zu stellen. Gehwege und damit Mittel der Stadt Kamen kämen erst dann zum Tragen, wenn Straßen.NRW eine vollständige Sanierung der Straße durchführen würde.

 

 

2.    55.02.01/0285.783100 – Erschließung von Grabstellen:

 

Immer mehr Menschen möchten einmal unter einem Baum begraben werden statt auf einem Friedhof. Sie wollen keinen Grabstein, ihnen genügt eine gekennzeichnete Ruhestätte mit Namenszug. Vielleicht kann die Stadt die Bäume auf dem Galgenberg, im Stadtpark, am Reckhof oder Bäume in Waldstücken, die der Gemeinde oder einem privaten Besitzer gehören, anbieten. Wer einen Baum kauft, schließt einen Vertrag mit einer festgelegten Laufzeit. Es gibt Partner-, Familien-, Gemeinschafts- und Freundschaftsbäume, unter denen jeweils Platz für eine bestimmte Anzahl von Gräbern ist. Die Kosten für die Bäume sind unterschiedlich. Der Gemeinschaftsbaum kostet weniger als ein Familien- oder Freundschafts- oder Partnerbaum. In die Erde werden nur biologisch abbaubare Urnen gelegt. Die Einnahmen gehen an die Kommune und den Waldbesitzer.

 

Hinweis der Verwaltung:

Das Bestattungswesen unterliegt engen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist explizit geregelt, dass Bestattungen grundsätzlich  auf durch Widmung definierten Friedhöfen zu erfolgen haben. “Friedhofszwang“ bedeutet tatsächlich, dass eine Bestattung auf einem wie auch immer gearteten Friedhof erfolgen muss. Eine Beisetzung kann somit auch auf einem genehmigten privaten Friedhof erfolgen. Das Genehmigungserfordernis erweist sich als Grenze, die zur Pflege des sozialen Zusammenlebens im Rahmen des allgemein Zumutbaren gezogen worden ist und die der Einzelne sich als Schranke seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen muss. Ein privat betriebener Friedhof scheitert häufig an der Hürde des Betreibens auf Dauer. Kaum ein „Privatmann“ kann ein dauerhaftes Betreiben sicherstellen. Bleiben die Beisetzungen aus, muss der Betreiber Insolvenz anmelden.

Daher stellen die bislang bestehenden Begräbnis- oder Bestattungswälder regelmäßig in öffentlicher Trägerschaft befindliche, aber privat betriebene Friedhöfe dar.

Auch Ausnahmeregelungen zu Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen sind deutlich beschrieben. Diese sind bei Aschebestattungen beispielsweise auch in Ruhe- oder Friedwäldern möglich, wenn diese über keine Gebäude, Grabmale, Grabumfassungen verfügen und öffentlich zugänglich sind. Sie dürfen somit auch keinesfalls umfriedet sein. Auch sind solche Beisetzungen im Wurzelbereich nicht zulässig, wenn öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Da der Galgenberg und der Stadtpark der Naherholung dienen sollen, werden hier die öffentlichen Interessen entgegenstehen. In sonstigen Fällen muss der Beisetzungsort dauerhaft öffentlich zugänglich, die Nutzung muss grundbuchrechtlich gesichert und insbesondere muss die Achtung der Totenruhe gewährleistet sein. Damit scheiden aus dem hier vorliegenden Antrag alle Bäume im Straßenrandbereich aus.

Aufgrund der oben dargestellten rechtlichen Anforderungen und vom Gesetzgeber sowie der Rechtsprechung aufgestellten Erfordernissen erscheint eine Beisetzung von Asche im Wurzelbereich einzelner Bäume im Stadtgebiet nicht zulässig

Regelmäßig reagieren Rat und Verwaltung auf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Letztmalig erfolgte so durch Beschluss des Rates in der Sitzung vom 10.11.2016 eine Erweiterung des Angebotes an Bestattungsformen durch die Einführung der Grabart “Pflegefreie Grabstätten im Rasenfeld“. Hierbei wurde bereits eine Bestattungsform gewählt, die einen geringen Pflegeaufwand aufweist.

 

3.    54.01.01/0464.783100 - Radwegeanbindung ‎Westicker Straße

Idee für das Grundstück (Fußballplatz) an der Heimstraße in Methler, das die Stadt bislang nicht veräußern konnte: Fläche und Standort bieten sich an für ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt. Vielleicht kann man hier die UKBS gewinnen, die das Prinzip "Senioren und junge Familien in einem Gebäudekomplex" bereits mehrfach realisiert hat im Kreis. Mehrgenerationenwohnen bringt Vorteile für alle Beteiligten und wird immer beliebter. Man kann öffentlich geförderte Wohnungen und frei finanzierte anbieten.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Für den Fall eines Verkaufs wird dieser Vorschlag aufgegriffen und einen möglichen Käufer angeraten.

 

 

  1.  54.01.01/0575.783100 – Fahrradabstellanlagen:

Für die, die nicht mehr radeln können: Mitfahrerbänke für ältere Menschen in den Stadtteilen. Wer mitgenommen werden möchte, setzt sich auf die Bank und wählt ein Schild mit dem Zielort aus. Wer gerade im Auto unterwegs ist und sowieso in die Rich­tung fährt, nimmt den Wartenden mit. Gibt's bereits in einigen Kommunen. Ver­bindet Ortsteile und fördert das Miteinander.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Das Angebot von Mitfahrerbänken könnte in den Zeiten eines reduzierten Angebotes wie Abends und an Wochenenden eine Ergänzung zum ÖPNV-Angebot sein.

Dies wirft Fragen zur Rolle der VKU und der organisatorischen Stellung der Stadt Kamen auf. Die Verwaltung wird dies in Gesprächen mit der VKU klären.

 

 

5.      11.08.01/0473.782600 – Arbeitsschutz-behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen

Um die Kommunikation mit der Verwaltung unkomplizierter zu machen, wäre ein "Mängelmelder" auf der Homepage optimal. Schnell und unbürokratisch können BürgerInnen hier über Mängel, Missstände oder Ärgernisse (wilde Müllkippen, zugewachsene Bürgersteige oder Radstrecken, kaputte Straßenlaternen etc.) informieren.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Stadt Kamen verfügt seit mehreren Jahren über ein Beschwerdemanagement, das  BürgerRATbüro. Das BürgerRATbüro wurde eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, an einer zentralen Stelle innerhalb der Verwaltung Beschwerden, Kritik oder auch Anregungen zu formulieren. 

In den zurückliegenden Jahren hat sich das BürgerRATbüro zu einem fachübergreifenden  Beschwerdemanagement entwickelt. Daneben werden vom Büro viele Beratungsbedarfe abgewickelt, welches das gesamte Aufgabenspektrum der Kommunalverwaltung abdeckt. Unabhängig von der Bearbeitung von Beschwerden, Kritik und Informationsbedarfen werden auch Anregungen auf Realisierung geprüft und ggfls. in den städtischen Aufgabenkatalog aufgenommen.

Im Vordergrund des BürgerRATbüros steht der persönliche Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht ausschließlich ein unpersönlicher „Mängelmelder“ auf der Homepage. Auf der Grundlage der Erfahrungen in den vergangenen Jahren soll daran festgehalten werden. Es hat sich gezeigt, dass die überwiegende Anzahl eingehender Beschwerden oder auch kritische Äußerungen in einem informativen, sachlichen Telefonat oder Gespräch unbürokratisch erledigt werden konnten. Dies gilt in aller Regel auch für Gesprächsergebnisse, die aus Sicht des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. Unabhängig davon besteht auf der städtischen Homepage das Angebot an einer Meinungsabfrage teilzunehmen. Neben der Möglichkeit die Verwaltung zu bewerten, können auch hierbei Beschwerden und Anregungen formuliert werden.