Betreff
Entlastung der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
060/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Die Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2016 uneingeschränkt entlastet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Da die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 9 Abs. 2 Gesellschafts­vertrag), wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

Der Jahresabschluss 2016 der KBG wurde am 31.03.17 aufgestellt sowie der Gesellschafterversammlung und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt. Diese begann unverzüglich mit der Überprüfung. Mit Datum vom 30.05.2017 wurde der entsprechende Prüfbericht erstellt. Der Bestätigungsvermerk enthält das Urteil, dass die Prüfung zu keinen Einwänden führte.

 

Der Prüfauftrag schloss gem. § 14 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gem.

§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.