Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches und stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
ordtl.
Mitglied stv.
Mitglied
bisher: Bettina Werning Anke Dörlemann
neu: Anke Dörlemann Stefan Helmken
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Frau Bettina Werning war bislang ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Sie hat ihr Mandat am 02.05.2017 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat als Nachfolger für Bettina Werning das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Anke Dörlemann vorgeschlagen. Für die Stellvertretung wurde Herr Stefan Helmken vorgeschlagen.