Betreff
Konzept für die Neugestaltung von Schulhöfen in Kamen
Vorlage
056/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Ausgangspunkt

 

In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 13.09.2016 hat die Verwaltung, aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion, eine Übersicht über den Bestand an allen Kamener Schulen mit Spiel- und Freizeitflächen und deren Ausstattung gegeben.

 

Hierin wurde deutlich, dass der Nutz- und Freizeitwert für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche der Schulhof- und Freiflächen an allen Schulstandorten sehr unterschiedlich entwickelt ist.

 

Aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE/GAL und der Fraktion FW/FDP hat der Rat am 06.04.2017 einstimmig beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, die Kamener Schulhöfe zu analysieren und daraus resultierend ein neues Schulhofprogramm aufzulegen, welches die Ansprüche der Nutzer mit einbezieht.

 

Vor der konkreten Schulhofgestaltung sollen Schülerinnen und Schüler in die Planung einbezogen werden und ihre Wünsche und Anforderungen formulieren können. Dieses Beteiligungsverfahren soll durch die Schulen initiiert werden.

 

Beteiligungsprozess

 

Gute Schulhofgestaltung zeichnet sich immer durch die aktive Mitwirkung aller Beteiligten in der Phase der Ideenfindung und Planung aus. Somit sollen Schüler, Lehrer und Eltern im Vorfeld die Möglichkeit haben, ihre Ideen und Vorschläge in einem demokratischen Beteiligungsprozess einzubringen.

 

Die Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens an den Schulen, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Schülerinnen und Schülern, wird von diesen schulintern selbst organisiert und sollte jeweils bis Mitte November abgeschlossen sein. Die Ergebnisse (Modelle, gemalte Wünsche, Texte) sollen einem Planungsbüro, das auf die Gestaltung von Spiel- und Freiflächen spezialisiert ist, zur Verfügung gestellt werden.

 

Dieses hat nunmehr die Aufgabe die Anregungen auszuwerten und innerhalb eines Planungstages (Dezember) an der Schule, mit Vertretern der Schülerschaft und der Schule zu einem Gestaltungskonzept zusammenzufassen.

 

Nicht realisierbare Details z.B. aufgrund nicht zur Verfügung stehender Flächen und finanzieller Mittel, bauordnungsrechtlicher Einschränkungen, Gewährleistung der Aufsichtspflicht oder nicht realisierbarer Pflege/Erhaltung (Vandalismussicherheit) sind in diesem Rahmen ebenfalls zu thematisieren.

 

Am Ende steht als Ergebnis ein tragfähiger, schülerorientierter Gestaltungsvorschlag durch das Planungsbüro, der als Planungsgrundlage für ein Fachingenieurbüro im Folgejahr (Abschluss spätestens in den Sommerferien) umgesetzt werden soll.

 

So wird die Beteiligung an diesem demokratischen Planungs- und Mitbestimmungsprozess für die Schülerschaft an dem jeweiligen Schulstandort zeitnah sichtbar.

 

 

Zeitraum

 

Die Umsetzung des Konzepts soll nach Ende der Sommerferien 2017 beginnen und nach heutigem Stand bis Ende 2021 abgeschlossen sein.

 

 

Prioritätenliste

 

Die Stadt Kamen verfügt über 6 Grundschulen an 7 Standorten und 4 weiterführende Schulen.

 

Die Prioritätenliste wurde aufgrund des derzeitigen Zustandes, siehe Bericht der Verwaltung über den Bestand an allen Kamener Schulen mit Spiel- und Freizeitflächen und deren Ausstattung im Schul- und Sportausschuss vom 13.09.2016, aufgestellt.

 

Von der Prioritätenliste ist keine Schule ausgenommen, d.h. das bisherige und auch zukünftig gewünschte Engagement der Elternvereine führt nicht zu einer Nichtberücksichtigung, lediglich aufgrund der nicht so dringenden Handlungsnotwendigkeit, zu einem späteren Zeitpunkt des Beteiligungsprozesses.

 

Schule

Beteiligungsverfahren

Umsetzung

Hauptschule

2017

2018

Diesterwegschule

2017

2018

Astrid-Lindgren-Schule

2018

2019

Eichendorffschule

2018

2019

Jahnschule

2018

2019

Südschule mit Teilstandort

Heilger Josef

2019

2020

Gymnasium (2. Teilabschnitt)

2019

2020

Schulzentrum (Gesamtschule

und Realschule)

2020

2021

Friedrich-Ebert-Schule

2020

2021

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Umsetzung des Projekts wird ein jährlicher Investitionsbedarf von mindestens 100.000,-- € erwartet. Die können durch Mittel des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ gegenfinanziert werden.