Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2016 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
045/2017
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2016 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beige­fügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leis­tun­gen der Betriebsabrechnung 2016 (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2016 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei die Werte des Jahresab­schlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsab­rechnung zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahres­abschlusses.

Nach diversen Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2016 über die Ein-/ Aus­gliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2016 eine geringfügige Unterdeckung in Höhe von -2.358,42 € aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jah­resabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (rd. 383 T€),

-       periodenfremde Erträge (insbesondere aus Auflösung von Rückstellungen für Swap) ebenfalls keine betriebsbedingten Erlöse darstellen (rd. 359 T€)

-       die kalkulatorischen Kosten bei der Betriebsabrechnung und der Kalkulation (Ab­schrei­bungen und Zinsen) höher ausfallen, als die handelsrechtlichen Abschrei­bungen und Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (Differenz Zin­sen:2.687 T€, Abschreibungen 527 T€; insgesamt rd. 3.214 T€),

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2016 Aufwendungen für die Gewässerunter­hal­tung (rd. 334 T€), Nachveranlagungen des Lippeverbandes für frühere Jahre (295 T€) und Aufwand für Swaps (rd. 403 T€) enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.


Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2016 aus folgenden Wertveränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2016:

  

Ergebnis Jahresabschluss 2016

2.908 T€

./.

Erlöse Klärschlamm

11 T€

./.

Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse

383 T€

./.

sonstige periodenfremde Erträge

359 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

334 T€

+

Nachveranlagung Lippeverband für frühere Jahre

295 T€

+

Aufwand Klärschlammabfuhr

6 T€

./.

Mehr kalkulatorische Abschreibung

527 T€

+

Personalaufwand für Klärschlammentsorgung

2 T€

+

Periodenfremder Aufwand

17 T€

+

Aufwand für Swaps

403 T€

./.

Mehr kalkulatorische Zinsen

2.687 T€

=

Betriebsergebnis 2016

 -2 T€

 

Somit ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine Kostenunterdeckung in Höhe von -2.358,42 €.

Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächs­ten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Folgende Kostenüber-bzw. -unterdeckungen sind aus den Vorjahren noch auszugleichen:

Unterdeckung 2014:          - 307.571,75 €                   (davon 108.000 € in 2017 bereits eingestellt)

Überdeckung  2015:          +  97.122,81 €

Unterdeckung 2016:          -     2.358,42 €

Wie diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab 2018 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2017) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2018 vorliegen.

 


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung