Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Mehrausgabe in Höhe von 275.000 € im Produkt 54.01.01 - Baumaßnahme „Lärmschutzwall Schimmelstraße"
Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Mehrausgabe in Höhe von 275.000 € im Produkt 54.01.01 - Baumaßnahme „Lärmschutzwall Schimmelstraße"
Vorlage
040/2017
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 54.01.01. – Bau von Verkehrsflächen – wird für die Maßnahme Nr. 0591 „Lärmschutzwall Schimmelstraße“ im Haushaltsjahr 2017 ein Betrag in Höhe von 275.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.05.2017 (Vorlage-Nr. 039/2017)
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung