Beschlussvorschlag:
- Der Rat der
Stadt Kamen stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, an der die Stadt Kamen unmittelbar
beteiligt ist, auf der Grundlage des als Anlage 2 b beigefügten
Gesellschaftsvertrages zu und beauftragt die Vertreter der Stadt Kamen, in
der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH
entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Gesellschaftsvertrag im Rahmen
des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 beschlossen, seinen Geschäftsanteil an der VKU auf die VBU zu übertragen.
Im Zuge strategischer Beteiligungssteuerung der wirtschaftlich relevanten Mehrheitsbeteiligungen des Kreises Unna ist die Übertragung, die in Verbindung mit dem ebenfalls beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung ab dem Jahr 2017 führt, mit Wirkung zum 01.01.2017 inzwischen erfolgt.
Zur abschließenden Umsetzung sind weitere Verfahrensschritte erforderlich, darunter auch die Anpassung des Gesellschaftsvertrags der VKU.
Die in der beigefügten Synopse (Anlage 2 a) dargestellten Änderungen der betroffenen Paragrafen setzen auf der Fassung des Gesellschaftsvertrags auf, die der Rat der Stadt Kamen nach Beschlussvorlage 117/2016 in seiner Sitzung am 08.12.2016 unter TOP 18 einstimmig angenommen hat.
Anlage 2 b enthält die endgültige Textfassung des Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung aller notwendigen Änderungen.
Anlagen:
- Mitteilung
der Kreisverwaltung Unna zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der VKU
vom 01.03.2017
- Kreistagsdrucksache
011/17 vom 15.02.2017
- Synopse zum
Gesellschaftsvertrag der VKU
- Neufassung
des Gesellschaftsvertrages der VKU