Betreff
Stellungnahme zum Entwurf der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Unna
Vorlage
032/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die vorgelegte 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Unna zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Zudem beauftragt der Rat die Verwaltung, eine geeignete Fläche als Standort für die ergänzende „Rettungswache West“ in dem angegebenen Suchraum zu entwickeln.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 12 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, ihre Bedarfspläne kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Bedarfsplan legt die Zahl und die Standorte der Rettungswachen fest, definiert Qualitätsanforderungen und die Zahl und Art der erforderlichen Rettungsfahrzeuge.

 

Die 3. Fortschreibung des Plans liegt der Stadt Kamen vor. Die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen sind im Verbund Träger ihrer Rettungswachen und führen dies als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch.

Der vorgelegte Entwurf der 3. Fortschreibung führt im Ergebnis zu einer Ausweitung der Rettungsmittelvorhaltung in Bergkamen und in Kamen zu einem neu zu installierenden Rettungswagen. Die Vorhaltung in der Gemeinde Bönen erfährt keine Änderung. Die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen stimmen dem Entwurf zu und bitten die Stadt Kamen eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Der Entwurf basiert auf einer gutachterlichen Expertise und der Analyse des Einsatzaufkommens in 2015.

SOLL-IST-Vergleich der Rettungsmittel-Dienstpläne für den Rettungswachen-Einsatzbereich Bergkamen, Bönen und Kamen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Notfallrettung / Krankentransport

1.1 Notärztliche Versorgung (NEF, ITW)

 

Die 5 Notarztstandorte (Kamen, Unna, Lünen, Schwerte, Werne) bleiben unverändert. Neben den 24- stündig an 7 Tagen in der Woche vorgehaltenen 5 Notärzten soll an 7 Tagen in der Woche in der Zeit von 7.00-19.00 Uhr ein zusätzlicher Notarzt installiert werden. Diese Maßnahme findet in den stark gestiegenen, mit notärztlicher Begleitung durchzuführenden Verlegungen und somit hohen Abwesenheitszeiten der Notärzte ihre Begründung. Der Standort des „Tagesnotarztes“ ist noch nicht bekannt. Der Gutachter schlägt Bergkamen, Kamen oder Unna vor, wobei der Standort Unna mit zwei großen Kliniken und bereits vorhandenen NEF- Unterkünften als wahrscheinlich angesehen werden kann.

 

Der bereits in Lünen installierte ITW (Intensiv-Transport-Wagen) der im Bedarfsfall zusätzlich mit einem Arzt aus dem Krankenhaus Lünen besetzt wird, bleibt erhalten. Dieser Arzt ist nicht Bestandteil des Regelrettungsdienstes. Der ITW wird von Montag-Freitag in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr vorgehalten.

 

1.2 Notfallrettungsmittel (RTW)

Durch stetig gestiegene Einsatzzahlen und Einsatzzeiten, wird ein zusätzlicher 24 Std.-RTW an 7 Tagen in der Woche für die Stadt Kamen für notwendig erachtet. Als Standort wird eine neu zu errichtende Rettungswache im Bereich der Werkstraße vorgeschlagen. Dieser westliche Standort wird erforderlich, um die 8 minütige Hilfsfrist für den Ortsteil Methler sicherzustellen. Weiterhin kann dieser Standort, mit der Fertigstellung der Spange, zeitliche Vorteile für den Bereich Südkamen und auch Heeren bieten.

1.3 Notfallrettungs- und Krankentransportmittel (MZF)

An dem bewährten Mehrzweckfahrzeug-System soll festgehalten werden. Das an der Rettungswache in Bergkamen stationierte MZF erhält eine Ausweitung um 98 Rettungsmittel-Wochenstunden auf 168, somit sind alle Fahrzeuge des Rettungswachen-Einsatzbereiches Bergkamen, Bönen Kamen an jedem Tag 24 Stunden besetzt.

 

Zukünftig sollen bei der Disposition von Krankentransporten zuerst die KTW eingesetzt werden. Erst bei weiterem Bedarf die MZF. Zusätzlich können die MZF bei Bedarf auch zu Notfalleinsätzen herangezogen werden. Die MZF dienen bei einem erhöhten Notfallaufkommen als eine Rückfallebene.

 

2. Personelle Auswirkungen

Für die Erweiterung des MZF Bergkamen um 98 Rettungsmittelwochenstunden auf 168 RMW werden 6 Stellen und für den zusätzlichen RTW der neuen „Rettungswache West“ mit 168 RMW 10 Stellen benötigt.

 

Für das eher unwahrscheinliche Tagesnotarzteinsatzfahrzeug mit 84 RMW wären 2,5 Stellen erforderlich.

 

 

3. Investitionen

3.1 Grundstück

Für die Errichtung einer ergänzenden „Rettungswache West“ ist eine geeignete Fläche zu suchen und bereitzustellen. Die Eignung des Standortes hängt ab von der Lage in dem beschriebenen Suchraum zur Sicherstellung der Notfallrettung im westlichen Stadtgebiet innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist.


3.2 Bauliche Investitionen

Eine Rettungswache ist im vom Gutachter vorgeschlagenen Bereich zu errichten. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist noch zu diskutieren. Die Kapazitäten für die qualifizierte Unterbringung eines weiteren Rettungsfahrzeuges an der Feuer- und Rettungswache Mersch sind nicht mehr vorhanden.

 

3.3 Fahrzeuge

Die Abschreibungsdauer von RTW / MZF beträgt 6 Jahre und für NEF 5 Jahre. Neu eingefügt worden ist, dass die max. Fahrleistung der Fahrzeuge von 250 Tkm nicht überschritten werden soll. Dieses ist im Rettungsdienstbereich Kamen, Bergkamen und Bönen regelmäßig der Fall, so dass frühzeitigere Ersatzbeschaffungen notwendig werden.

 

Der RTW für die neue Rettungswache muss beschafft werden.

 

Die Anzahl der Reservefahrzeuge für den gesamten Kreis ist erhöht worden, für den hiesigen Rettungswachen-Einsatzbereich wird die vorhandene Reservefahrzeugvorhaltung in Form von 2 RTW und 1 NEF als ausreichend angesehen.

 

Der Entwurf führt aus: „Sofern der vorhandene / geplante Fahrzeugbestand zur Durchführung von Logistik- und Personalfahrten nicht ausreichend ist, ist für diese Zwecke ein geeignetes Fahrzeug anzuschaffen.“ Zurzeit steht kein Fahrzeug zur Verfügung, es erfolgt immer der Rückgriff auf Fahrzeuge der Feuerwehr. Die Beschaffung eines Logistikfahrzeuges wird als dringend erforderlich angesehen.

 

4. Aus- und Weiterbildung von NotfallsanitäterInnen

Erstmals soll im Bedarfsplan für den Rettungsdienst die Aus- und Weiterbildung von Notfallsanitätern mit aufgenommen werden. Demnach sind ab dem 01.01.2027 für den geplanten Rettungsmitteldienstplan mindestens 47 NotfallsanitäterInnen erforderlich. Seit Bekanntgabe der Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung im Juli 2014 hat die Stadt Kamen 15 NotfallsanitäterInnen über die Ergänzungsprüfung 1 (EP1) und 1 Notfallsanitäterin über EP2 weitergebildet. Die Möglichkeit der Weiterbildung besteht lediglich für 7 Jahre nach dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes vom 01.01.2014.

 

Zur Finanzierung wird darauf verwiesen, dass das Rettungsdienstsystem entgeltfinanziert ist.

Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.