der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr
2017/2018 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der
Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr
2017/2018 gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle
Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB
VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen
Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung
entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.
Letztlich folgt daraus auch die Beantragung
der Zuschüsse zum 15. März 2017 nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung
entfallenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz).
Besonderheit Planungsgarantie: Wenn die Summe
der Kindpauschalen, die eine Einrichtung nach dem Anmeldestand zum 15.03.2017
für die Monate August 2017 - Januar 2018 zu erwarten hat, unter den Wert der
Summe der Kindpauschalen sinkt, der sich aufgrund der tatsächlichen Belegung
für die Monate August 2016 - Januar 2017 ergibt, werden die Abschlagszahlungen
ab August 2017 auf Grundlage des § 21e KiBiz (Planungsgarantie) bewilligt und
nicht auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung.
Platzzahlangebot und Ausbauplanung
Um den Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter
von über drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kindergartenjahr 2017/2018 in
ausreichendem Umfang sicherzustellen, wurde die Platzzahl in Absprache mit den
Fachberatungen der Träger und den Einrichtungsleitungen im Rahmen des § 18 Abs.
3 KiBiz erhöht. In besonderen Einzelfällen wurden zudem die Genehmigungen des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL) –Landesjugendamt- eingeholt.
Der Sozialraum Kamen-Süd ist hinsichtlich der
u3-Plätze und ü3-Plätze unterrepräsentiert, wie bereits in der JHA-Sitzung im
Oktober 2016 dargestellt. Aus diesem Grund wurden konstruktive Gespräche mit
den Trägern bezüglich etwaiger Ausbaumöglichkeiten geführt. Nunmehr besteht in
der Kath. Kita „St. Christophorus“ die Option, zeitnah mit Beginn des
Kindergartenjahres das Platzangebot auszuweiten. Zu diesem Zweck werden
zusätzliche Räumlichkeiten hergerichtet. Vorbehaltlich der Genehmigung durch
den LWL, beabsichtigt die örtliche Jugendhilfeplanung, das
Betreuungsplatzangebot in der Einrichtung um eine Gruppenform III mit 20 Plätzen
für Kinder ab drei Jahren zu erweitern. Diese Kindpauschalen werden
einrichtungsbezogen im Zuschussantrag angemeldet und fließen auch in die
Bedarfsfeststellung gem. § 18 Abs. 2 KiBiz ein.
Der Neubau der AWO Kita „Nistkasten“ wird auf
dem jetzigen Grundstück erfolgen. Mit dem Beginn der Abrissarbeiten wird in den
nächsten Monaten gerechnet. Während der Bauphase soll der Kita-Betrieb
aufrechterhalten werden, so dass vom Träger geeignete Container angemietet und
in unmittelbarer Umgebung zur AWO Kita „Atlantis“ aufgestellt werden.
Ferner wird auch die AWO Kita „Brausepulver“
überplant. Nach derzeitigem Planungsstand wird eine Fertigstellung zum
01.08.2019 anvisiert. Auch bei diesem Neubauvorhaben soll während der Bauphase
die Betreuung der Kinder sichergestellt sein. Zu diesem Zweck werden auch dort
voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 entsprechende Container
angemietet.
Für die anstehende Zuschussbeantragung für
das Kindergartenjahr 2017/2018 bedeutet dies, dass beide Kitas in Mietobjekten
(vorher: Eigentum) betrieben werden und in Folge dessen Zuschüsse zu den
Kaltmieten in Form von Pauschalen gem. § 20 KiBiz i.V.m. §§ 6 ff. DVO-KiBiz
gewährt werden. Im Rahmen der Antragstellung beim Land können ausschließlich
bezuschussungsfähige Jahresmietpauschalen geltend gemacht werden. Da insbesondere
bei der Kita „Brausepulver“ absehbar ist, dass die Voraussetzungen nur einige
Monate im Kindergartenjahr 2017/2018 vorliegen werden, wird mit einer späteren
Erstattungspflicht der anteiligen Landeszuschüsse geplant.
Betreuungsplätze in Kitas im Vergleich
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u3-Plätze |
ü3-Plätze |
Gesamt |
KGJ 2016/2017 |
279 |
1004 |
1283 |
KGJ 2017/2018 |
282 |
1031 |
1313 |
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Familienzentren
Derzeit sind in Kamen sechs Einrichtungen als
Familienzentren zertifiziert. Aufgrund der Zuteilung eines weiteren
Kontingentes durch die Landesregierung im Kindergartenjahr 2016/2017 wurde ein
neues Familienzentrum in Kamen-Mitte errichtet. Die AWO Kita „Flohkiste“
befindet sich aktuell noch in der Zertifizierungsphase. Ein weiterer Ausbau der
Familienzentren ist für das Kindergartenjahr 2017/2018 nicht vorgesehen.
Integrative Betreuung
Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen
für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen
Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr 2017/2018 zunächst
ausschließlich für die Kinder, bei denen dies vom Träger der
Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 20 Kinder). Die Kinder,
die im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten,
werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli)
nachgemeldet.
Kindertagespflege
Der Landeszuschuss für jedes Kind bis zum
Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt gemäß § 22 Abs. 1 KiBiz 781,00
€, soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszuschuss nach § 21 KiBiz
(Kindpauschale) gewährt wird.Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt
120 Tagespflegeplätzen (= 93.720,00 €) im Kindergartenjahr 2017/2018 vor.
Landeszuschüsse
Zum Stichtag 15.03.2017 werden
Landeszuschüsse (LZ) wie folgt beantragt:
Kindpauschalen gem. § 21 Abs. 1 KiBiz:
4.058.450,72 €
Miete, eingruppige Einrichtung gem. § 21 Abs.
8 KiBiz: 42.151,10 €
Zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen
gem. § 21 Abs. 2 KiBiz: 210.694,87 €
Verfügungspauschale gem. § 21 Abs. 3 KiBiz: 124.000,00 €
Zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs.
5 KiBiz
78.000,00 €
FamZ mit besonderem Unterstützungsbedarf gem.
§ 21 Abs. 6 KiBiz: 1.000,00 €
Tagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz 93.720,00 €
Landeszuschuss gesamt:
4.608.016,69 €
Hinweis:
Dieser Betrag berechnet sich aus den
Gruppenformtabellen
und berücksichtigt nicht die Planungsgarantie.
LZ für plusKita-Einrichtungen gem. § 21a
KiBiz 125.000,00 €
LZ für zusätzliche Sprachförderung gem. § 21b
KiBiz 55.000,00 €