Beschlussvorschlag:
1.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Erweiterung der Kindertagesbetreuung in der kath. KiTa "St.
Christophorus", Hegelstraße 6, 59174 Kamen
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der kath. Kindertageseinrichtung „St.
Christophorus“ eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen
Betriebskostenfinanzierung für die neue Gruppe abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der
Kinderbetreuung durch die Schaffung von einer zusätzlichen Gruppe für die
Betreuung von Kindern im Alter zwischen 3 – bis 6 Jahren in der kath. Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“
als erforderlich angesehen.
Im
gesamtstädtischen Vergleich ist der Sozialraum Südkamen im Bereich der ü3-Plätzen unterrepräsentiert.
Um der wachsenden Bedarfsnachfrage durch die Eltern gerecht zu werden, ist es
notwendig, hier weitere Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
In Abstimmung mit dem Träger ist in einem ersten Schritt beabsichtigt unter Einbeziehung der Räume des Pfarrheimes eine Gruppenform III mit 20 ü3-Plätzen zum 01.08.2017 in Betrieb zu nehmen. Diesbezüglich Abstimmungsgespräche mit dem Landesjugendamt zu den räumlichen Möglichkeiten laufen derzeit noch, die Betriebserlaubnis ist aufgrund des vorhandenen Raumangebotes jedoch in Aussicht gestellt.
In einem nächsten Schritt ist geplant, auf dem Gelände der Einrichtung einen Anbau zu verwirklichen, wodurch die Einrichtung später vierzügig betrieben werden soll (2 x GF I, 1 x GF II und 1 x GF III).
Die diesbezüglichen Planungen werden derzeit von der kath. Kirchengemeinde vorgenommen und werden nach Vorlage der Pläne in einer späteren Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt und zur Entscheidung eingebracht.
Die Schaffung
der zusätzlichen Gruppe bedingt für den Träger laufend höhere Betriebskosten.
Die Kirchengemeinde erklärte in diversen Gesprächen, dass sie den gesetzlichen
Trägeranteil für eine weitere Gruppe nicht tragen könne, da die jährlichen
KiBiz-Zuschüsse nicht auskömmlich und die Rücklagen weitestgehend aufgezehrt
seien.
Wie oben dargestellt, wird der Ausbau der u3-Betreuung durch die Schaffung einer zusätzlichen
Gruppe in der Kath.
Kindertageseinrichtung „St. Christophorus“ als erforderlich angesehen.
Analog der
üblichen Vorgehensweise bei der Schaffung neuer u3-Plätze in kirchlicher Trägerschaft
(hier: Ev. Kita „Henri-David-Str.“, Ev. Kita „Otto-Prein-Str.“) schlägt die
Verwaltung daher die vollständige Übernahme des Trägeranteils für die
zusätzliche Gruppe in Höhe von 12 % vor.