Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau der AWO
Kindertageseinrichtung "Nistkasten", Lintgehrstraße 37, 59174 Kamen
im Rahmen eines Investorenmodells und den damit einhergehenden Ausbau der
u3-Betreuung in der Einrichtung
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der u3-Betreuung
durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe für die Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren in der AWO Kindertageseinrichtung „Nistkasten“ als erforderlich
angesehen.
Um der
wachsenden Bedarfsnachfrage durch die Eltern gerecht zu werden, ist es
notwendig, weitere u3-Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Eltern auf einen Betreuungsplatz
ab Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes ist der u3-Ausbau voranzutreiben.
Zudem wurde die
bisherige Betriebserlaubnis der KiTa Nistkasten vom Landesjugendamt nur
befristet für das Kindergartenjahr 2016/17 erteilt. Ein entsprechendes Baugutachten
des Trägers liegt vor, da das in dem alten Gebäude zur Verfügung stehende
Raumangebot für die Betreuung von u3-Kindern als nicht ausreichend erachtet
wurde. Insbesondere wird angeführt, dass bei einer Betreuung in der bisherigen
Form (2 x Gruppenform I und 1 x Gruppenform III) ein großer Schlafraum für die
insgesamt 12 u3-Kinder benötigt wird. Zudem muss ein Wickelraum bzw. ein
Wickelbereich im Sanitärbereich vorhanden sein. Ohne den Anbau dieser Räume
würde der LWL keine neue Betriebserlaubnis erteilen.
Bei dem Gebäude
handelt es sich um eine Leichtbauweise aus dem Jahre 1974. Ein Anbau wird
aufgrund der 20-jährigen Zweckbindung mit Blick auf dieses Baujahr der
Gesamteinrichtung als nicht umsetzbar erachtet. Auch die in diesem Zusammenhang
anfallenden Kosten für den Umbau würden vor diesem Hintergrund in keinem
wirtschaftlichen Verhältnis zu den Nutzen stehen.
Es ist daher geplant, im Rahmen eines Investorenmodells einen Neubau auf dem Gelände der bisherigen Einrichtung zu erstellen. In diesem Neubau ist geplant eine 4-zügige Einrichtung zu installieren (2 x GF I, 1 x GF II und 1 x GF III).
Bei einem
Investorenmodell werden die Planungs-, Bau- und Finanzierungskosten durch einen
privaten Anbieter übernommen. Der Anbieter tritt somit als Bauherr auf und ist
später Eigentümer des erstellten Gebäudes.
Der Investor
wiederum vermietet das Gebäude an den Nutzer – hier die AWO als Träger der
Einrichtung.
Dies ist
aufgrund der knappen finanziellen Mittel der Träger eine Möglichkeit der
Finanzierung und des Baus von Kindertageseinrichtungen.
Die später
anfallenden monatlichen Mietzahlungen des Trägers werden über die
KiBiz-Finanzierung im Rahmen von Mietpauschalen refinanziert.
Für den Neubau muss jedoch die bisherige Einrichtung abgerissen und die Kindertageseinrichtung während der Bauphase ausgelagert werden. Dies soll mit einer Containerlösung entsprechend an das Gelände der KiTa Atlantis, Ludwig-Schröder-Straße 20 erfolgen.
Bis zur Eröffnung der neuen KiTa (geplanter Termin 01.08.2018) werden die in der bisherigen KiTa Nistkasten gemeldeten ü3-Kinder in einer Kita gerechten Containerlösung untergebracht. Die u3-Kinder werden in die KiTa Atlantis eingebunden. Das Außengelände wird von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt. Die entsprechenden Pläne wurden bereits im Vorfeld mit dem Landesjugendamt abgeklärt und von dort in der dargestellten Form genehmigt.
Aufgrund des Investorenmodells fallen keine investiven Kosten für den Träger bzw. die Stadt Kamen an.
Die Kosten für die vorübergehende Unterbringung der KiTa in der Containerlösung sind nicht durch das Investorenmodell abgedeckt. Diese Kosten belaufen sich auf 142.000,00 € und müssten anteilig als überplanmäßige Aufwendungen in den Haushalt 2017 eingestellt werden. Die Kosten für 2018 (01.01. – 31.07.2018) werden entsprechend in der Haushaltsplanung für 2018 berücksichtigt werden.
Demgegenüber stehen Erträge in Höhe von rd. 53.000,00 € für das KiTa-Jahr 2017/2018 aus den Mietzahlungen der AWO für die Containernutzung.
Die Kosten der Gründung sowie die Kosten des Fundaments werden aus den Rücklagen der AWO KiTa Atlantis finanziert. Das Grundstück, auf dem die Container stehen, wird der AWO KiTa Atlantis für die Dauer der Zweckbindung übertragen.