Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt
bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches Mitglied in die
Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH:
bisher: Dirk
Ebbinghaus
neu: Wilhelm
Kemna
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 9 Ziff. 1
des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH aus 8 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Kamen
entsandt werden. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu
bestellen.
Herr Dirk
Ebbinghaus war bislang ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung
der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH. Er hat sein Mandat am 11.01.2017
niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu
wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt
worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich
nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die CDU-Fraktion
hat als Nachfolger Wilhelm Kemna vorgeschlagen.