Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit
der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen auf der Grundlage der Richtlinie
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur
vom 22.10.2015 (gemäß der ersten Überarbeitung vom 20.Juni 2016) einen Förderantrag
zum Breitbandausbau zu stellen.
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt, dass
die Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen zustande kommt und ein
kompetenter Kooperationspartner gefunden wird.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Ergebnisse
- Ausgangslage und
Machbarkeitsstudie -
Die Verwaltung hat am 29.02.2016 einen Antrag
auf Beratungsleistungen zum Breitbandausbau beim Bundesministerium für Verkehr
und Infrastruktur gestellt.
Dieser Antrag wurde am 06.07.2016 positiv
beschieden. Nach Ausschreibung wurde die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS)
am 24.08.2016 beauftragt.
In der Zeit vom 27.09.2016 bis zum 28.10.2016
wurde für die Stadt Kamen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei
wurden die vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren
zukünftigen Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich
(Next Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100
Mbit/s zu gewährleisten.
Nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens
und Analyse und Auswertung der Daten hat die MICUS Strategieberatung GmbH die
noch unterversorgten Haushalte und Unternehmen in Kamen, sog. „weiße Flecken“,
ermittelt. Betroffen sind teilweise Unternehmen in den Gewerbegebieten Am
Mühlbach, Gutenbergstraße, Henry-Everling-Straße und Technopark. Die unterversorgten
Haushalte befinden sich größenteils in den Außenbereichen.
Eine Unterversorgung im Sinne des
Fördergebers liegt dann vor, wenn die Hausanschlüsse weniger als 30 Mbit/s.
erreichen.
Das Ziel der Bundesregierung ist es, im Jahr
2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Diese
Datenrate lässt sich mit einem FFTC (Fiber to the curb)- oder FTTB-Netz (Fiber to the building)
erreichen.
Beim FFTB-Netz reicht die Glasfaser bis zum
Hausanschluss beim FFTC-Netz hingegen werden Kabelverzweiger mit Glasfaser
erschlossen. Die Verbindung zwischen Kabelverzweiger und Hausanschluss läuft
über bestehende Kupferleitungen. Dies führt zu beschränkten Datenraten.
Da auch in Zukunft mit einer wachsenden
Nachfrage nach hohen Datenraten zu rechnen ist, wird lediglich das FFTB – Netz
den Ansprüchen an ein zukünftiges NGA-Netz
gerecht.
Im Rahmen der
Bundesförderung werden als Fördermodelle für den Netzausbau zur Versorgung der
„weißen Flecken“ das Wirtschaftlichkeitslückenmodell und das Betreibermodell beschrieben.
Förderfähig beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist die Differenz zwischen dem
Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und
–betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Bei dem
Betreibermodell wird die Deckungslücke zwischen Investition und dem Barwert
der Pachteinnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren gefördert.
Die MICUS Strategieberatung GmbH hat auf
dieser Grundlage eine vergleichende Netzausbauanalyse erstellt und beschreibt
die folgenden Rahmenbedingungen:
Wirtschaftlichkeitslückenmodell
- Das Modell
ist mit sehr geringem Aufwand der Kommune umsetzbar, da lediglich die
Mittel an den Netzbetreiber durchgereicht werden und dieser selbständig
das Netz erbaut.
- Der
Netzbetreiber wird Eigentümer des Netzes.
- Die
Amortisationszeit beträgt sieben Jahre.
- Kamen hätte
hier eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 3,8 Mio. €.
Betreibermodell
- Das Netz wird
von der Kommune bzw. dem Betreiber errichtet und geht in deren Eigentum
über.
- Die Stadt
bzw. der Betreiber hat die Dokumentationspflichten der Förderrichtlinie
und deren Nebenbestimmungen zu erfüllen und die Wartung und Verwaltung
des Netzes zu organisieren.
- Für den
Netzbetreiber bietet das Modell den Vorteil, dass er nicht die
Infrastrukturinvestition tragen und vorfinanzieren muss, sondern nur
Einnahmen gegen Betriebskosten kalkulieren muss.
- Die
Amortisationszeit beträgt zwanzig Jahre
- Längstens
nach zwanzig Jahren ist das Netz zu veräußern.
- Kamen hätte
hier eine Deckungslücke von ca. 3,2 Mio. €
- Strategievorschlag und Förderchancen-
Fazit ist, dass ein Netzausbau über das
Betreibermodell die wirtschaftlichere Variante wäre und organisatorische
Vorteile haben könnte.
MICUS empfiehlt deshalb für dieses Modell
einen gemeinsamen Förderantrag zu stellen und das zudem mit der Stadt Bergkamen
und der Gemeinde Bönen zu tun. Der Zuschnitt des Projektgebietes und die interkommunale
Zusammenarbeit erhöhen die Erfolgschancen innerhalb des Scorings des
Fördergebers. Bei einem gemeinsamen Antrag übernimmt eine der Kommunen die
Federführung und die Antragstellung. Diese Kommune erhält die Fördermittel und
ist auch für die Verteilung der Mittel im Innenverhältnis zuständig. Die
Zusammenarbeit und die Mittelverteilung sind über eine Kooperationsvereinbarung
zu regeln. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung reicht eine Kooperationserklärung
aus, die festlegt, dass die federführende Kommune für alle Beteiligten den
Antrag stellt.
Die MICUS Strategieberatung GmbH hat
zeitgleich in der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen
Markterkundungsverfahren durchgeführt und Machbarkeitsstudien zur
NGA-Versorgung vorgenommen. Der Abstimmungsprozess über einen gemeinsamen
Förderantrag läuft.
MICUS sieht zudem die Möglichkeit, das
Betreibermodell mit der GSW umzusetzen. Die GSW steht im kommunalen Besitz
aller drei Kommunen und wäre ein qualifizierter Partner, der die
administrativen Aufgaben im Rahmen des Betreibermodells auf Grund seiner
Erfahrungen in den Bereichen Netzplanung und Netzausbau durchführen könnte. Ob
die GSW als Kooperationspartner fungiert, ist offen. Das diesbezügliche
Prüfverfahren läuft und die Verhandlungsgespräche werden geführt.
Es wird vorsorglich empfohlen, einen
Förderantrag zu stellen, weil die Frist zur Antragstellung am 28.02.2017
abläuft und es offen ist, ob es in diesem Jahr noch einen neuen Aufruf geben
wird.
Finanzwirtschaftliche Grundannahmen
Aus der Planungsstudie der MICUS
Strategieberatung GmbH wird zur Berechnung der förderfähigen Deckungslücke die
Differenz aus den Investitionskosten und dem Barwert der Pachteinnahmen
gebildet. Für den Bereich der Stadt Kamen ergibt sich eine Deckungslücke in
Höhe von ca. 3,2 Mio. €. Da die Stadt Kamen sich in der Haushaltssicherung
befindet, ist der Betrag zu 100 % förderfähig. Hiervon trägt der Bund 50 %
(Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“) und das Land
50 % (Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“).
Geplant entstehen Investitionskosten in Höhe
von ca. 3,7 Mio. €, die durch die
Pachteinnahmen und die mögliche Förderung zu 100 % gedeckt wären.
Anlagen:
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Plan
„weiße Flecken“