Betreff
Förderantrag zum Breitbandausbau
Vorlage
007/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und Infra­struktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten Überarbeitung vom 20.Juni 2016) einen Förderan­trag zum Breitbandausbau zu stellen.

Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Kooperationserklärung der beteiligten Kommu­nen zustande kommt und ein kompetenter Kooperationspartner gefunden wird.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1.  Ergebnisse

 

-  Ausgangslage und Machbarkeitsstudie -

 

Die Verwaltung hat am 29.02.2016 einen Antrag auf Beratungsleistungen zum Breitbandausbau beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gestellt.

Dieser Antrag wurde am 06.07.2016 positiv beschieden. Nach Ausschreibung wurde die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) am 24.08.2016 beauftragt.

In der Zeit vom 27.09.2016 bis zum 28.10.2016 wurde für die Stadt Kamen ein Markterkun­dungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden die vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbe­treiber nach ihren zukünftigen Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Be­reich (Next Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100 Mbit/s zu gewährleisten.

Nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens und Analyse und Auswertung der Daten hat die MICUS Strategieberatung GmbH die noch unterversorgten Haushalte und Unternehmen in Kamen, sog. „weiße Flecken“, ermittelt. Betroffen sind teilweise Unternehmen in den Gewerbe­gebieten Am Mühlbach, Gutenbergstraße, Henry-Everling-Straße und Technopark. Die unter­versorgten Haushalte befinden sich größenteils in den Außenbereichen.

Eine Unterversorgung im Sinne des Fördergebers liegt dann vor, wenn die Hausanschlüsse weniger als 30 Mbit/s. erreichen.

 

Das Ziel der Bundesregierung ist es, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Diese Datenrate lässt sich mit einem FFTC (Fiber to the curb)-  oder FTTB-Netz (Fiber to the building) erreichen.

Beim FFTB-Netz reicht die Glasfaser bis zum Hausanschluss beim FFTC-Netz hingegen werden Kabelverzweiger mit Glasfaser erschlossen. Die Verbindung zwischen Kabelverzweiger und Hausanschluss läuft über bestehende Kupferleitungen. Dies führt zu beschränkten Datenraten.

Da auch in Zukunft mit einer wachsenden Nachfrage nach hohen Datenraten zu rechnen ist, wird lediglich das FFTB – Netz den Ansprüchen an ein zukünftiges NGA-Netz  gerecht.

 

Im Rahmen der Bundesförderung werden als Fördermodelle für den Netzausbau zur Versor­gung der „weißen Flecken“ das Wirtschaftlichkeitslückenmodell und das Betreibermodell be­schrieben. Förderfähig beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und –betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Bei dem Betreibermodell wird die Deckungslücke zwi­schen Investition und dem Barwert der Pachteinnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren gefördert.

 

Die MICUS Strategieberatung GmbH hat auf dieser Grundlage eine vergleichende Netzausbau­analyse erstellt und beschreibt die folgenden Rahmenbedingungen:

 

 

 

Wirtschaftlichkeitslückenmodell

    • Das Modell ist mit sehr geringem Aufwand der Kommune umsetzbar, da lediglich die Mittel an den Netzbetreiber durchgereicht werden und dieser selbständig das Netz erbaut.
    • Der Netzbetreiber wird Eigentümer des Netzes.
    • Die Amortisationszeit beträgt sieben Jahre.
    • Kamen hätte hier eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 3,8 Mio. €.

 

Betreibermodell

    • Das Netz wird von der Kommune bzw. dem Betreiber errichtet und geht in deren Ei­gentum über.
    • Die Stadt bzw. der Betreiber hat die Dokumentationspflichten der Förderrichtlinie und deren Nebenbestimmungen zu erfüllen und die Wartung und Verwaltung des Netzes zu organisieren.
    • Für den Netzbetreiber bietet das Modell den Vorteil, dass er nicht die Infrastrukturin­vestition tragen und vorfinanzieren muss, sondern nur Einnahmen gegen Betriebskosten kalkulieren muss.
    • Die Amortisationszeit beträgt zwanzig Jahre
    • Längstens nach zwanzig Jahren ist das Netz zu veräußern.
    • Kamen hätte hier eine Deckungslücke von ca. 3,2 Mio. €

 

- Strategievorschlag und Förderchancen-

 

Fazit ist, dass ein Netzausbau über das Betreibermodell die wirtschaftlichere Variante wäre und organisatorische Vorteile haben könnte.

MICUS empfiehlt deshalb für dieses Modell einen gemeinsamen Förderantrag zu stellen und das zudem mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen zu tun. Der Zuschnitt des Pro­jektgebietes und die interkommunale Zusammenarbeit erhöhen die Erfolgschancen innerhalb des Scorings des Fördergebers. Bei einem gemeinsamen Antrag übernimmt eine der Kommu­nen die Federführung und die Antragstellung. Diese Kommune erhält die Fördermittel und ist auch für die Verteilung der Mittel im Innenverhältnis zuständig. Die Zusammenarbeit und die Mittelverteilung sind über eine Kooperationsvereinbarung zu regeln. Zum Zeitpunkt der An­tragsstellung reicht eine Kooperationserklärung aus, die festlegt, dass die federführende Kommune für alle Beteiligten den Antrag stellt.

Die MICUS Strategieberatung GmbH hat zeitgleich in der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen Markterkundungsverfahren durchgeführt und Machbarkeitsstudien zur NGA-Versorgung vorgenommen. Der Abstimmungsprozess über einen gemeinsamen Förderantrag läuft.

MICUS sieht zudem die Möglichkeit, das Betreibermodell mit der GSW umzusetzen. Die GSW steht im kommunalen Besitz aller drei Kommunen und wäre ein qualifizierter Partner, der die administrativen Aufgaben im Rahmen des Betreibermodells auf Grund seiner Erfahrungen in den Bereichen Netzplanung und Netzausbau durchführen könnte. Ob die GSW als Kooperati­onspartner fungiert, ist offen. Das diesbezügliche Prüfverfahren läuft und die Verhandlungsgespräche werden geführt.

 

Es wird vorsorglich empfohlen, einen Förderantrag zu stellen, weil die Frist zur Antragstellung am 28.02.2017 abläuft und es offen ist, ob es in diesem Jahr noch einen neuen Auf­ruf geben wird.

 

 

Finanzwirtschaftliche Grundannahmen

 

Aus der Planungsstudie der MICUS Strategieberatung GmbH wird zur Berechnung der förderfä­higen Deckungslücke die Differenz aus den Investitionskosten und dem Barwert der Pachtein­nahmen gebildet. Für den Bereich der Stadt Kamen ergibt sich eine Deckungslücke in Höhe von ca. 3,2 Mio. €. Da die Stadt Kamen sich in der Haushaltssicherung befindet, ist der Betrag zu 100 % förderfähig. Hiervon trägt der Bund 50 % (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) und das Land

50 % (Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“).

 

Geplant entstehen Investitionskosten in Höhe von ca. 3,7 Mio. €, die durch die Pachteinnahmen und die mögliche Förderung zu 100 % gedeckt wären.

 

 


Anlagen:

 

·                     Plan „weiße Flecken“