Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates
der GSW vom 09.12.2016 an und stimmt folgendem Beschluss der Vertreter der
Gesellschafterversammlung zu:
a)
Die GSW erhöht ihre Kommanditeinlage bei der
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) um bis zu 400.000,- Euro
auf bis zu 3,4 Mio. Euro. Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung
zwingend verbunden ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der
von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Erneuerbare
Energien Verwaltungs-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.
b)
Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung
zwingend verbunden ist außerdem die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der
GSW an den von der TEE derzeit oder künftig gehaltenen Gesellschaften, in
denen Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des
Gesellschaftsvertrages der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen.
c)
Die Zustimmung zum Abschluss und Eintritt in
sämtliche Verträge, die im Rahmen der Erhöhung der Beteiligung erforderlich
sind und werden, wird erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beabsichtigt, ihre
Beteiligung an der TEE um bis zu 400.000,- Euro zu erhöhen. Mit der
Beteiligungserhöhung ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an
der von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft verbunden.
Außerdem ist mit der
Erhöhung der Beteiligung die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an
den von der TEE derzeit oder künftig gehaltenen Gesellschaften, in denen
Projekte realisiert werden, verbunden. Die Projekte müssen den in der Anlage 1
des Gesellschaftsvertrages der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog
erfüllen. Für den Erhöhungsvorgang gelten weiterhin die rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, die den Gremien im Jahre 2015 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt wurden.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
09.12.2016 wurde die o. g. Beteiligungserhöhung beraten und eine
Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.
Zur Begründung
wird inhaltlich auf die Vorlage für den Aufsichtsrat der GSW verwiesen.
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Anlagen:
Vorlage Aufsichtsrat