Beschlussvorschlag:
A.
Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird
beschlossen.
B.
Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept
2017 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates
am 10.11.2016 eingebracht und unverzüglich
bekannt gemacht.
Gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom
Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig
das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr
2017 zu beraten und zu beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW
unter anderem dann erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden
Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres
auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein
Zwanzigstel zu verringern.
Die Fortschreibung des HSK 2017 erfolgt in
dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen,
wonach im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird der
erstmalig im HSK 2012 dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut
bestätigt und somit durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW
vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht
genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.