Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2017
Vorlage
127/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A.          Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird beschlossen.

 

B.          Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2017 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 10.11.2016 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffent­licher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2017 zu beraten und zu beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.

 

Die Fortschreibung des HSK 2017 erfolgt in dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen, wonach im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird der erstmalig im HSK 2012 dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut bestätigt und somit durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.