Sachstand Jahresprogramm 2016 und Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2017
Der Rat der Stadt
Kamen hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 das Integrierte Handlungskonzept
Kamen-Heeren-Werve als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 BauGB und
als Grundlage für die Entwicklung des Ortsteils Kamen-Heeren-Werve einstimmig
beschlossen.
Die Verwaltung wurde
beauftrag, die Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes als
Gesamtkonzept in das
Städtebauförderprogramm 2016 sowie die Einzelmaßnahmen zu den jeweiligen
Jahresprogrammen bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Mit
Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung vom 17.08.2016 wurde entsprechend des
beschlossenen Gesamtkonzeptes ein Kosten- und Finanzierungsplan mit einem
Gesamtvolumen von 4.294.500 € festgestellt. Für das Programmjahr 2016 wurde
bei insgesamt zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 328.000 € eine Zuwendung in
Höhe von 262.400 € bewilligt.
Nachfolgend werden
die bewilligten Maßnahmen 2016 aufgeführt und eine Information zum aktuellen
Sachstand gegeben:
- Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve
als Vorbereitung der Gesamtmaßnahme nach § 140 BauGB (bereits umgesetzt -
Refinanzierung – zwf. Ausgaben 38 T€ - Zuweisung 30,4 T€).
Für diese Maßnahme wurde ein Teilverwendungsnachweis der Bezirksregierung mit Schreiben vom 30.10.2016 vorgelegt und die bereitgestellten Fördermittel abgerufen.
- Städtebauliches Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des
Nebenzentrums als städtebauliche Planung (zwf. Ausgaben 50 T€ - Zuweisung
40 T€ - gepl. Umsetzungszeitraum Oktober 2016 bis Juli 2017)
Im Rahmen der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses stellte Herr Körbel, planlokal Dortmund, die Grundzüge des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens sowie den zeitlichen Ablauf detailliert vor.
Der Auftrag für die Organisation, Begleitung und Dokumentation des Wettbewerbes wurde an planlokal Dortmund vergeben. Die Verwaltung wird die weitere Durchführung des Verfahrens begleiten. Ziel ist es, die Ergebnisse des Wettbewerbes im Juni/Juli 2017 präsentieren zu können. Die Fraktionen werden weitere Informationen zur konzeptionellen Umsetzung erhalten (u.a. Zusammensetzung der Jury, Preisgelder, Termine).
- Einrichtung eines Stadtteilmanagements einschl. Budget als
„Besondere städtebauliche Maßnahme (zwf. Ausgaben: 240 T€ - Zuweisung 192
T€)
Ein Stadtteilmanagement soll für die Dauer von 4 Jahren eingerichtet werden. Derzeit wird die Ausschreibung für diese Dienstleistung vorbereitet. Eine Auftragsvergabe ist noch in 2016 vorgesehen.
Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen detaillierte Informationen zu dieser Maßnahme erhalten.
Entsprechend des
vorliegenden Integrierten Handlungskonzeptes unter Berücksichtigung des mit dem
Beschluss vorgelegten Zeit- und Kostenplanes sowie des aktuellen
Bearbeitungsstandes hat die Verwaltung für das Städtebauförderprogramm 2017
folgende Einzelmaßnahmen beantragt:
- Grunderwerb für die Umgestaltung des Nebenzentrums
IHK-Maßnahmen-Nr. 6 - 100 T€
- Umgestaltung des Nebenzentrums
IHK-Maßnahmen-Nr. 6 - 1.400 T€
- Luisenpark
IHK-Maßnahmen-Nr. 10 - 250 T€
- Verfügungsfonds
IHK-Maßnahmen-Nr. 2 - 121,5 T€
- Zukunftsdialog soziale Infrastruktur
IHK-Maßnahmen-Nr. 11 - 60 T€
Der Förderantrag zum
STEP 2017 mit einem Gesamtvolumen von 1.931.500 € wurde bei der
Bezirksregierung eingereicht. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem
Fördervorbehalt. Die Mittel für die Umsetzung wurden in den Haushalt der Stadt
Kamen eingestellt.
Details zur
Maßnahmenbeschreibung sind dem beschlossenen Integrierten Handlungskonzept
Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.
Die Begleitung der
Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als
Fachausschuss.