Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve
Sachstand Jahresprogramm 2016 und Anmeldung zum Städtebauförderprogramm 2017
Vorlage
122/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 das Integrierte Handlungskon­zept Kamen-Heeren-Werve als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 BauGB und als Grundlage für die Entwicklung des Ortsteils Kamen-Heeren-Werve einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung wurde beauftrag, die Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes als Gesamtkonzept  in das Städtebauförderprogramm 2016 sowie die Einzelmaßnahmen zu den jeweiligen Jahresprogrammen bei der Bezirksregierung zu beantragen.

 

Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung vom 17.08.2016 wurde entsprechend des beschlossenen Gesamtkonzeptes ein Kosten- und Finanzierungsplan mit einem Gesamt­volumen von 4.294.500 € festgestellt. Für das Programmjahr 2016 wurde bei insgesamt zu­wendungsfähigen Kosten in Höhe von 328.000 € eine Zuwendung in Höhe von 262.400 € bewilligt.

 

Nachfolgend werden die bewilligten Maßnahmen 2016 aufgeführt und eine Information zum aktuellen Sachstand gegeben:

 

  1. Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve als Vorbereitung der Gesamtmaßnahme nach § 140 BauGB (bereits umgesetzt - Refinanzierung – zwf. Ausgaben 38 T€ - Zuweisung 30,4 T€).
    Für diese Maßnahme wurde ein Teilverwendungsnachweis der Bezirksregierung mit Schreiben vom 30.10.2016 vorgelegt und die bereitgestellten Fördermittel abgerufen.

  2. Städtebauliches Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Nebenzentrums als städtebauliche Planung (zwf. Ausgaben 50 T€ - Zuweisung 40 T€ - gepl. Umsetzungszeitraum Oktober 2016 bis Juli 2017)
    Im Rahmen der Sitzung des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses stellte Herr Körbel, planlokal Dortmund, die Grundzüge des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens sowie den zeitlichen Ablauf detailliert vor.
    Der Auftrag für die Organisation, Begleitung und Dokumentation des Wettbewerbes wurde an planlokal Dortmund vergeben. Die Verwaltung wird die weitere Durchführung des Verfahrens begleiten. Ziel ist es, die Ergebnisse des Wettbewerbes im Juni/Juli 2017 präsentieren zu können. Die Fraktionen werden weitere Informationen zur konzeptionellen Umsetzung erhalten (u.a. Zusammensetzung der Jury, Preisgelder, Termine).

  3. Einrichtung eines Stadtteilmanagements einschl. Budget als „Besondere städtebauliche Maßnahme (zwf. Ausgaben: 240 T€ - Zuweisung 192 T€)
    Ein Stadtteilmanagement soll für die Dauer von 4 Jahren eingerichtet werden. Derzeit wird die Ausschreibung für diese Dienstleistung vorbereitet. Eine Auftragsvergabe ist noch in 2016 vorgesehen.
    Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss wird in einer der nächsten Sitzungen detaillierte Informationen zu dieser Maßnahme erhalten.

 

Entsprechend des vorliegenden Integrierten Handlungskonzeptes unter Berücksichtigung des mit dem Beschluss vorgelegten Zeit- und Kostenplanes sowie des aktuellen Bearbeitungsstandes hat die Verwaltung für das Städtebauförderprogramm 2017 folgende Einzelmaßnahmen beantragt:

 

  1. Grunderwerb für die Umgestaltung des Nebenzentrums
    IHK-Maßnahmen-Nr. 6  - 100 T€

  2. Umgestaltung des Nebenzentrums 
    IHK-Maßnahmen-Nr. 6 - 1.400 T€

  3. Luisenpark
    IHK-Maßnahmen-Nr. 10 - 250 T€

  4. Verfügungsfonds
    IHK-Maßnahmen-Nr. 2 - 121,5 T€
     
  5. Zukunftsdialog soziale Infrastruktur
    IHK-Maßnahmen-Nr. 11 - 60 T€

 

 

Der Förderantrag zum STEP 2017 mit einem Gesamtvolumen von 1.931.500 € wurde bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Fördervorbehalt. Die Mittel für die Umsetzung wurden in den Haushalt der Stadt Kamen eingestellt.

 

Details zur Maßnahmenbeschreibung sind dem beschlossenen Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.

 

Die Begleitung der Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss.