Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die
Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze
gelten auch für das Jahr 2017.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Standgeldsatzung
gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. Zum Jahr 2011 hat es eine
Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze
innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2017 nicht notwendig. Der primäre
Gebührenbedarf für das Jahr 2017 beträgt 77.161 €. Aufgrund der positiven
Betriebsergebnisse aus 2014 und 2015 verringert sich der durch Gebührenerlöse
zu deckende Gebührenbedarf um 6.890,- € auf 70.271,- €. Bei gleichbleibenden
Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.
Die
Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte
werden auf 52.276 € beziffert. Im Vergleich zur
Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2016 sind diese auf Grund von
Tariferhöhungen um 2.526 € gestiegen.
Die Sach- und
Dienstleistungskosten für das Jahr 2017 betragen 43.033,- €. Dieses sind
die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und
Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen,
Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen,
Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die
Querschnittsbereiche.
Die Erhöhung um
2.690 € im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Wegfall der Umsatzsteuerplicht bei
den Kirmessen zurückzuführen. (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.02.2014)
Bei den
kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Verringerung um 266 €. Die
Gesamtkosten betragen 97.261 €.
Die
Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden bei
Wochenmärkten um ca. 2 % erhöht, da sich in 2016 geringfügig höhere Einnahmen
bei den Standgebühren abzeichnen. Diese waren für die Kalkulation 2016 um 3%
verringert worden.
Für Kirmessen wurden
die Maßstabseinheiten unverändert aus dem Vorjahr übernommen.
Bei unveränderten
Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in
Höhe von 70.270 €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach
empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert
beizubehalten.
Da ab dem 01.01.2005
Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer
organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst
sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme
einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte
Betrachtung verzichtet werden.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2017