Betreff
Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen)
Vorlage
119/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2017.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2017 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2017 beträgt 77.161 €. Aufgrund der positiven Betriebsergebnisse aus 2014 und 2015 verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf um 6.890,- € auf 70.271,- €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.

 

Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter innerhalb des Produktes Märkte werden auf 52.276 € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2016 sind diese auf Grund von Tariferhöhungen um 2.526 € gestiegen.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2017 betragen 43.033,- €. Dieses sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche.

Die Erhöhung um 2.690 € im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Wegfall der Umsatzsteuerplicht bei den Kirmessen zurückzuführen. (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.02.2014)

Bei den kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Verringerung um 266 €. Die Gesamtkosten betragen 97.261 €.

 

Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden bei Wochenmärkten um ca. 2 % erhöht, da sich in 2016 geringfügig höhere Einnahmen bei den Standgebühren abzeichnen. Diese waren für die Kalkulation 2016 um 3% verringert worden.

Für Kirmessen wurden die Maßstabseinheiten unverändert aus dem Vorjahr übernommen.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 70.270 €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017