Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Ausgangslage
2010 hat der Bund
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz das Wasserrecht auf Bundesebene durch eine Novelle des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBI.I S. 2585) neu geordnet.
Das WHG wurde zuletzt durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBI.I S. 1474) geändert. Am 16.07.2016 ist auch das neue Landeswassergesetz
NRW (LWG NRW) 2016 in Kraft getreten (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.); mit der
Änderung wurde das LWG NRW an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG)
angepasst. Diese Änderungen machen es erforderlich, auch die kommunale
Abwassersatzung anzupassen.
2. Anpassungsbedarf
Die Änderungen
liegen hauptsächlich in der Anpassung des LWG NRW an die Struktur des WHG, d. h.
die Paragraphen im LWG ändern sich. So ist die Abwasserbeseitigung und die
Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden (bisher § 51 ff.) neu in den
Paragraphen 43 ff. LWG NRW geregelt (siehe Anlage 1).
Um die
Abwassersatzung mit den notwendigen Anpassungen übersichtlich und verständlich
zu halten, hat die Verwaltung die Abwassersatzung auf Grundlage der noch
geltenden Satzung und in enger Anlehnung
an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Stand: 12.09.2016)
neu gefasst.
Die Betriebsleitung der SEK und die Verwaltung schlagen vor, den
beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen.