Betreff
Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen
Vorlage
114/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Abwassersatzung der Stadt Kamen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

1. Ausgangslage

 

2010 hat der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz das Wasserrecht auf Bundesebene  durch eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBI.I S. 2585) neu geordnet. Das WHG wurde zuletzt durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI.I S. 1474) geändert. Am 16.07.2016 ist auch das neue Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) 2016 in Kraft getreten (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.); mit der Änderung wurde das LWG NRW an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) angepasst. Diese Änderungen machen es erforderlich, auch die kommunale Abwassersatzung anzupassen.

 

 

2. Anpassungsbedarf

 

Die Änderungen liegen hauptsächlich in der Anpassung des LWG NRW an die Struktur des WHG, d. h. die Paragraphen im LWG ändern sich. So ist die Abwasserbeseitigung und die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden (bisher § 51 ff.) neu in den Paragraphen 43 ff. LWG NRW geregelt (siehe Anlage 1).

 

Um die Abwassersatzung mit den notwendigen Anpassungen übersichtlich und verständlich zu halten, hat die Verwaltung die Abwassersatzung auf Grundlage der noch geltenden Satzung und in  enger Anlehnung an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Stand: 12.09.2016) neu gefasst.

 

Die Betriebsleitung der SEK und die Verwaltung schlagen vor, den beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen.