hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Mehrausgabe in Höhe von 305.000 € im Produkt 54.01.01
Beschlussvorschlag:
Im Produkt 54.01.01
– Bau von Verkehrsflächen – wird für die Maßnahme Nr. 0589 „Brücke Ostenallee
(BW 9)“ im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 305.000 € außerplanmäßig
bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Haushalt 2016 war
für eine Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahme für das o.g. Brückenbauwerk
eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 220.000 € berücksichtigt worden.
Dieser Kostenansatz im konsumtiven Bereich war auf Grundlage des zunächst
kalkulierten Sanierungsaufwandes gebildet worden.
Im Zuge der Planung der Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, die
vorhandene Tragfähigkeit des Bauwerkes entsprechend zu ermitteln. Bei dieser
Überprüfung stellte sich heraus, dass der Bereich der Kragarmplatten für den
Belastungsfall Fuß- und Radweg nach den aktuellen Bemessungsregeln statisch
bereits um ca.14 % überschritten ist. Nach den gültigen Richtlinien sind
Flächen, welche nicht durch starre Schutzeinrichtungen gesichert werden, zudem auf außergewöhnliche Einwirkungen aus
Straßenfahrzeugen zu prüfen. Diese Berechnung weist eine noch größere
Überschreitung der Tragfähigkeit von insgesamt 137 % auf.
In der Gesamtsumme nimmt das Bauwerk im Bereich der Kappen rechnerisch
nur ca. 37 % der erforderlichen Lasten auf.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse besteht die Erfordernis, das
Bauwerk auf einer relativ großen Fläche von ca. 44% statisch entsprechend zu ertüchtigen.
Bei den ursprünglichen Berechnungen für den damaligen Neubau mussten
lediglich die Belastungen durch Fußgänger und Radfahrer in Ansatz gebracht
werden. Mittlerweile werden zusätzlich auch Einwirkungen von Straßenfahrzeugen
berücksichtigt. Dadurch entsteht auf diesen Flächen die Möglichkeit einer
erhöhten Nutzbarkeit durch die wesentliche statische Verbesserung der Brücke.
Insgesamt bekommt die Brücke einen neuen, verbesserten Aufbau. Laut dem GPA.NRW führt eine Erhöhung der
verkehrstechnischen Belastbarkeit eines Straßenkörpers zu einer investiv
darzustellenden Herstellungsmaßnahme.
Diese Umstände waren bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 nicht
bekannt. Insofern sind die Mittel für diese investive Maßnahme außerplanmäßig
bereit zu stellen und die ursprünglich gebildete Rückstellung in Höhe von
220.000 € ertragswirksam aufzulösen. Die Baumaßnahme wird nun unter der
Maßnahme 0589 (Brücke Ostenallee BW 9) im Produkt 54.01.01 (Bau und
Unterhaltung von Verkehrsflächen) abgewickelt.
Die außerplanmäßige
investive Mehrausgabe in Höhe von 305.000 € wird durch eine entsprechende
investive Minderausgaben bei Buchungsstelle 54.01.01/0233.783100
„Wacholderstraße“ gedeckt.