Betreff
Baumaßnahme „Brücke Ostenallee (BW 9)“
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Mehrausgabe in Höhe von 305.000 € im Produkt 54.01.01
Vorlage
102/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – wird für die Maßnahme Nr. 0589 „Brücke Ostenallee (BW 9)“ im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 305.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Haushalt 2016 war für eine Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahme für das o.g. Brückenbauwerk eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 220.000 € berücksichtigt worden. Dieser Kostenansatz im konsumtiven Bereich war auf Grundlage des zunächst kalkulierten Sanierungsaufwandes gebildet worden.

 

Im Zuge der Planung der Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, die vorhandene Tragfähigkeit des Bauwerkes entsprechend zu ermitteln. Bei dieser Überprüfung stellte sich heraus, dass der Bereich der Kragarmplatten für den Belastungsfall Fuß- und Radweg nach den aktuellen Bemessungsregeln statisch bereits um ca.14 % überschritten ist. Nach den gültigen Richtlinien sind Flächen, welche nicht durch starre Schutzeinrichtungen gesichert werden,  zudem auf außergewöhnliche Einwirkungen aus Straßenfahrzeugen zu prüfen. Diese Berechnung weist eine noch größere Überschreitung der Tragfähigkeit von insgesamt 137 % auf.

 

In der Gesamtsumme nimmt das Bauwerk im Bereich der Kappen rechnerisch nur ca. 37 % der erforderlichen Lasten auf.

 

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse besteht die Erfordernis, das Bauwerk auf einer relativ großen Fläche von ca. 44% statisch entsprechend zu ertüchtigen.

 

Bei den ursprünglichen Berechnungen für den damaligen Neubau mussten lediglich die Belastungen durch Fußgänger und Radfahrer in Ansatz gebracht werden. Mittlerweile werden zusätzlich auch Einwirkungen von Straßenfahrzeugen berücksichtigt. Dadurch entsteht auf diesen Flächen die Möglichkeit einer erhöhten Nutzbarkeit durch die wesentliche statische Verbesserung der Brücke. Insgesamt bekommt die Brücke einen neuen, verbesserten Aufbau. Laut dem GPA.NRW führt eine Erhöhung der verkehrstechnischen Belastbarkeit eines Straßenkörpers zu einer investiv darzustellenden Herstellungsmaßnahme.

 

Diese Umstände waren bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 nicht bekannt. Insofern sind die Mittel für diese investive Maßnahme außerplanmäßig bereit zu stellen und die ursprünglich gebildete Rückstellung in Höhe von 220.000 € ertragswirksam aufzulösen. Die Baumaßnahme wird nun unter der Maßnahme 0589 (Brücke Ostenallee BW 9) im Produkt 54.01.01 (Bau und Unterhaltung von Verkehrsflächen) abgewickelt.

 

Die außerplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 305.000 € wird durch eine entsprechende investive Minderausgaben bei Buchungsstelle 54.01.01/0233.783100 „Wacholderstraße“ gedeckt.