Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
Erste Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen,
der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen und die dieser Gebührensatzung zu
Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Artikel I, Ziff. 1:
Mit Änderung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Kommunen
Bönen, Bergkamen und Kamen aus Sept./Okt. 2013 wurde die Stadt Kamen
ermächtigt, für die Gemeindegebiete Bergkamen und Bönen die notwendigen
Satzungsregelungen zu treffen. Daher ist die Regelung in der Satzung hinfällig.
Artikel I, Ziff. 2:
Würden die
bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den
voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2017 deutlich überschreiten, so
dass eine Überdeckung von rd. 211.000 € entstehen könnte. Dieses ist auf eine
gestiegene Zahl der Einsätze zurückzuführen. Eine Anpassung der Gebührensätze
wird daher vorgeschlagen.
In das Ergebnis
wurde ein Drittel der restlichen Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2013
(rd. - 115.600 €), die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2014 (rd. -
44.800 €) sowie 50% der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (rd. +
231.700 €) insgesamt gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.
Bei den Sach- und Dienstleistungskosten ist im Vergleich zum Vorjahr
eine Aufwandsminderung von rd. 34.000 € entstanden. Diese ist zunächst durch
einen niedrigeren Aufwand bei der Unterhaltung von beweglichem und unbewegl.
Vermögen…, hauptsächlich durch geminderte Fahrzeugkosten aufgrund der
Erneuerung des Fuhrparks, begründet.
Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben wurden die normalen
Teuerungsraten berücksichtigt. Hinzu kommen Steigerungen bei den Sachleistungen
aufgrund der gestiegenen Fallzahlen. Daher ist hier im Vergleich zum Vorjahr
eine Steigerung zu verzeichnen.
Die Erstattungen an Dritte sinken, da die Fahrten durch das DRK Bönen
nahezu wegfallen. Die Vergütung für die Notärzte entspricht der Vereinbarung
des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen.
Die sonst. Personalkosten steigen naturgemäß, da in 2015 die
Personaldecke aufgestockt wurde.
Die kalkulatorischen Kosten
sinken gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist durch die Verringerung des
Zinssatzes auf 6% begründet.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf rd. 5.795.000 €.
Es wird seitens der
Verwaltung für das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie
nachfolgend zu ändern:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|
|
|
- Krankentransporteinsatz |
186,00 € |
181,90 € |
-4,10
€ |
- Rettungseinsatz |
580,70 € |
558,70 € |
-22,00
€ |
- Notarzteinsatz |
297,70 € |
304,40 € |
6,70 € |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|
|
|
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
2,90 € |
2,70 € |
-0,20
€ |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
6,40 € |
6,40 € |
0,00 € |
Den in § 14 Abs. 2
S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die
Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang
liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis
Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte
Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.
Durch die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im
Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt
Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.