Betreff
Erste Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
101/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Artikel I, Ziff. 1:

 

Mit Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Kommunen Bönen, Bergkamen und Kamen aus Sept./Okt. 2013 wurde die Stadt Kamen ermächtigt, für die Gemeindegebiete Bergkamen und Bönen die notwendigen Satzungsregelungen zu treffen. Daher ist die Regelung in der Satzung hinfällig.

 

Artikel I, Ziff. 2:

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2017 deutlich überschreiten, so dass eine Überdeckung von rd. 211.000 € entstehen könnte. Dieses ist auf eine gestiegene Zahl der Einsätze zurückzuführen. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde ein Drittel der restlichen Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2013 (rd. - 115.600 €), die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2014 (rd. - 44.800 €) sowie 50% der Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2015 (rd. + 231.700 €) insgesamt gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.

 

Bei den Personalkosten ist eine Aufwandssteigerung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 79.000 € zu verzeichnen. Diese Kostensteigerungen sind im Wesentlichen durch Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen und Einstellung weiterer Mitarbeiter entstanden.

 

Bei den Sach- und Dienstleistungskosten ist im Vergleich zum Vorjahr eine Aufwandsminderung von rd. 34.000 € entstanden. Diese ist zunächst durch einen niedrigeren Aufwand bei der Unterhaltung von beweglichem und unbewegl. Vermögen…, hauptsächlich durch geminderte Fahrzeugkosten aufgrund der Erneuerung des Fuhrparks, begründet.

 

Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt. Hinzu kommen Steigerungen bei den Sachleistungen aufgrund der gestiegenen Fallzahlen. Daher ist hier im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung zu verzeichnen.

Die Erstattungen an Dritte sinken, da die Fahrten durch das DRK Bönen nahezu wegfallen. Die Vergütung für die Notärzte entspricht der Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen.

 

Die sonst. Personalkosten steigen naturgemäß, da in 2015 die Personaldecke aufgestockt wurde.

 

Die kalkulatorischen Kosten sinken gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist durch die Verringerung des Zinssatzes auf 6% begründet.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf rd. 5.795.000 €.

 

Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend zu ändern:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

186,00 €

181,90 €

-4,10 €

- Rettungseinsatz

580,70 €

558,70 €

-22,00 €

- Notarzteinsatz

297,70 €

304,40 €

6,70 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

 

 

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

2,90 €

2,70 €

-0,20 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

6,40 €

6,40 €

0,00 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 


Anlagen:

 

-       Gebührenbedarfskalkulation 2017

-       Satzungsentwurf