Betreff
Erhöhung der freiwilligen Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen Träger
Vorlage
096/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Kamen an die kirchlichen Träger (ev. Kirchenkreis Unna, kath. Kindertageseinrichtung Ruhr-Mark, Gemeindeverband Katholische Kirchengemeinde) für die in Kamen betriebenen Einrichtungen werden ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform einheitlich auf 6% erhöht.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Jugendhilfe und somit auch die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Die öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihren Familien partnerschaftlich zusam­menarbeiten.

 

Soweit geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen und die freie Jugendhilfe fördern. Vor diesem Hintergrund werden auch bereits jetzt die Träger von Kindertageseinrichtungen durch die Bewilligung von freiwilligen Zuschüssen unterstützt.

 

Diese erweisen sich jedoch im Bereich der kirchlichen Träger als nicht mehr auskömmlich.

 

In den zwischen den kirchlichen Trägern und den Städten Bergkamen, Kamen, Unna und dem Kreis Unna geführten Gesprächen wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, vorbe­haltlich der Zustimmung der politischen Gremien, den freiwilligen Zuschuss der Kommunen zu den Trägeranteilen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplan­ten KiBiz-Reform einheitlich auf 6% zu erhöhen.

 

Hintergrund ist die immer weniger auskömmliche Finanzierung von Kindertageseinrich-

tungen durch die KiBiz-Pauschalen und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der Kirchengemeinde vor Ort .

 

Auch die KiBiz-Rücklagen sind zwischenzeitlich vollständig aufgebraucht, so dass sich die kirchlichen Träger nicht mehr in der Lage sehen, ohne zusätzliche Finanzierungszuschüsse die Kindertagesstätten weiter zu betreiben.

 

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) unterscheidet bei der Festlegung des Trägeranteils nach der Art des Trägers.

 

Gem. § 20 Abs. 1 KiBiz beträgt der Trägeranteil an den Betriebskosten bei kirchlichen Trä­gern 12%, bei anderen freien Trägern 9% (z.B. AWO, DRK) und bei Elterninitiativen 4%. Kommunale Träger müssen einen Trägeranteil in Höhe von 21 % übernehmen.

 

Bisher werden für die unter der evangelischen Trägerschaft betriebenen Einrichtungen 3 % und für die unter katholischer Trägerschaft stehenden Einrichtungen 2 % der Trägeranteile als freiwillige Leistungen übernommen. Entsprechende Beschlüsse wurden seinerzeit jeweils im Jugendhilfeausschuss getroffen.

 

Zudem werden derzeit an den evangelischen Träger gemäß der entsprechenden Be­schlüsse des JHA im Gegenzug für die Schaffung neuer Gruppen mit u3-Plätzen die kom­pletten Trägeranteile dieser Gruppen übernommen.

 

Insgesamt werden für das Kindergartenjahr 2016/2017 derzeit an die kirchlichen Träger frei­willige Zuschüsse in Höhe von 129.000,00 € geleistet.

 

Mit der Erhöhung der Übernahme von 6% des Trägeranteils wird eine einheitliche Regelung für die kirchlichen Träger und eine Verbesserung der finanziellen Situation der Träger her­beigeführt.

 

Insgesamt führt die Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse im Haushaltsjahr 2017 zu Mehrauf­wendungen in Höhe von ca. 52.000,00 €. Im Folgejahr liegen die Mehraufwendungen bei ca. 126.000,00 € (bei gleichbleibenden Belegungszahlen).

 

Die als Alternative von den kirchlichen Träger benannte Aufgabe der Trägerschaft und die damit gegebenenfalls notwendig werdende Übernahme der Einrichtungen durch die Stadt würde hingegen allein bei den Betriebskosten zu Mehraufwendungen in Höhe von ca. 505.000,00 € jährlich führen.

 

Neben der Kostensteigerung durch den höheren Trägeranteil im Rahmen der Betriebskosten nach KiBiz wäre für den Betrieb der Einrichtungen unter kommunaler Trägerschaft im Be­reich der Verwaltung mit personellen Mehrkosten zu rechnen, da in Kamen bisher keine städtischen Kindertageseinrichtungen betrieben werden.

 

Insbesondere wären nicht durch die Betriebskostenpauschalen abgedeckten Kosten für die Beschäftigung einer Fachberatung, nichtpädagogisches Personal wie z.B. Hauswirtschafts­kräfte und Personal für die verwaltungstechnische Abwicklung der KiTas erforderlich.

 

Bei einer eventuell möglichen Übernahme der Einrichtungen durch einen anderen freien Träger kämen immerhin noch Mehrkosten in Höhe von 263.000,00 € jährlich auf die Stadt Kamen zu, da hier die Trägeranteile gemäß der maßgeblichen JHA-Beschlüsse komplett übernommen werden müssen.

 

Zudem wäre mit dem Ausstieg der kirchlichen Träger die in § 3 Abs. 1 SGB VIII geregelte Trägervielfalt im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht mehr gewährleistet.

 


Anlagen:

 

-       Erläuterung finanzielle Auswirkungen Trägerwechsel

-       Berechnung der Mehraufwendungen