Beschlussvorschlag:
Die freiwilligen
Zuschüsse der Stadt Kamen an die kirchlichen Träger (ev. Kirchenkreis Unna,
kath. Kindertageseinrichtung Ruhr-Mark, Gemeindeverband Katholische
Kirchengemeinde) für die in Kamen betriebenen Einrichtungen werden ab dem
Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten der geplanten KiBiz-Reform
einheitlich auf 6% erhöht.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Jugendhilfe und
somit auch die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ist
gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher
Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen. Die
öffentliche Jugendhilfe soll mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger
Menschen und ihren Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Soweit geeignete
Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden
können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen und die
freie Jugendhilfe fördern. Vor diesem Hintergrund werden auch bereits jetzt die
Träger von Kindertageseinrichtungen durch die Bewilligung von freiwilligen
Zuschüssen unterstützt.
Diese erweisen sich
jedoch im Bereich der kirchlichen Träger als nicht mehr auskömmlich.
In den zwischen den
kirchlichen Trägern und den Städten Bergkamen, Kamen, Unna und dem Kreis Unna
geführten Gesprächen wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, vorbehaltlich
der Zustimmung der politischen Gremien, den freiwilligen Zuschuss der Kommunen
zu den Trägeranteilen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 bis zum Inkrafttreten
der geplanten KiBiz-Reform einheitlich auf 6% zu erhöhen.
Hintergrund ist die
immer weniger auskömmliche Finanzierung von Kindertageseinrich-
tungen durch die
KiBiz-Pauschalen und der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung der
Kirchengemeinde vor Ort .
Auch die
KiBiz-Rücklagen sind zwischenzeitlich vollständig aufgebraucht, so dass sich
die kirchlichen Träger nicht mehr in der Lage sehen, ohne zusätzliche
Finanzierungszuschüsse die Kindertagesstätten weiter zu betreiben.
Das Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz)
unterscheidet bei der Festlegung des Trägeranteils nach der Art des Trägers.
Gem. § 20 Abs. 1
KiBiz beträgt der Trägeranteil an den Betriebskosten bei kirchlichen Trägern
12%, bei anderen freien Trägern 9% (z.B. AWO, DRK) und bei Elterninitiativen
4%. Kommunale Träger müssen einen Trägeranteil in Höhe von 21 % übernehmen.
Bisher werden für
die unter der evangelischen Trägerschaft betriebenen Einrichtungen 3 % und für
die unter katholischer Trägerschaft stehenden Einrichtungen 2 % der
Trägeranteile als freiwillige Leistungen übernommen. Entsprechende Beschlüsse
wurden seinerzeit jeweils im Jugendhilfeausschuss getroffen.
Zudem werden derzeit
an den evangelischen Träger gemäß der entsprechenden Beschlüsse des JHA im
Gegenzug für die Schaffung neuer Gruppen mit u3-Plätzen die kompletten
Trägeranteile dieser Gruppen übernommen.
Insgesamt werden für
das Kindergartenjahr 2016/2017 derzeit an die kirchlichen Träger freiwillige
Zuschüsse in Höhe von 129.000,00 € geleistet.
Mit der Erhöhung der
Übernahme von 6% des Trägeranteils wird eine einheitliche Regelung für die
kirchlichen Träger und eine Verbesserung der finanziellen Situation der Träger
herbeigeführt.
Insgesamt führt die
Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse im Haushaltsjahr 2017 zu Mehraufwendungen
in Höhe von ca. 52.000,00 €. Im Folgejahr liegen die Mehraufwendungen bei ca.
126.000,00 € (bei gleichbleibenden Belegungszahlen).
Die als Alternative
von den kirchlichen Träger benannte Aufgabe der Trägerschaft und die damit
gegebenenfalls notwendig werdende Übernahme der Einrichtungen durch die Stadt
würde hingegen allein bei den Betriebskosten zu Mehraufwendungen in Höhe von
ca. 505.000,00 € jährlich führen.
Neben der Kostensteigerung
durch den höheren Trägeranteil im Rahmen der Betriebskosten nach KiBiz wäre für
den Betrieb der Einrichtungen unter kommunaler Trägerschaft im Bereich der
Verwaltung mit personellen Mehrkosten zu rechnen, da in Kamen bisher keine
städtischen Kindertageseinrichtungen betrieben werden.
Insbesondere wären
nicht durch die Betriebskostenpauschalen abgedeckten Kosten für die
Beschäftigung einer Fachberatung, nichtpädagogisches Personal wie z.B.
Hauswirtschaftskräfte und Personal für die verwaltungstechnische Abwicklung
der KiTas erforderlich.
Bei einer eventuell
möglichen Übernahme der Einrichtungen durch einen anderen freien Träger kämen
immerhin noch Mehrkosten in Höhe von 263.000,00 € jährlich auf die Stadt Kamen
zu, da hier die Trägeranteile gemäß der maßgeblichen JHA-Beschlüsse komplett
übernommen werden müssen.
Zudem wäre mit dem
Ausstieg der kirchlichen Träger die in § 3 Abs. 1 SGB VIII geregelte
Trägervielfalt im Bereich der Kindertagesbetreuung nicht mehr gewährleistet.
Anlagen:
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Erläuterung
finanzielle Auswirkungen Trägerwechsel
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Berechnung
der Mehraufwendungen