Betreff
Ausbau der u3-Betreuung in der Ev. Kindertageseinrichtung “Otto-Prein-Straße“ in Kamen-Methler
Vorlage
094/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Ausbau der u3-Betreuung in der Ev. Kindertageseinrichtung "Otto-Prein-Str.", Otto-Prein-Str. 17a, 59174 Kamen, sowie die Gewährung des Investitionskostenzuschusses.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“ eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für die neue Gruppe abzuschließen. 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der u3-Betreuung durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“ als erforderlich angesehen.

 

Im gesamtstädtischen Vergleich ist der Sozialraum Kamen-Methler mit u3-Plätzen unterre­präsentiert. Um der wachsenden Bedarfsnachfrage durch die Eltern gerecht zu werden, ist es notwendig, weitere u3-Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Eltern auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes ist der u3-Ausbau voranzutreiben. Eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Versorgungsquoten in den Sozialräumen erfolgt in der Sitzung. 

 

In Abstimmung mit der Ev. – luth. Kirchengemeinde Methler und dem Träger, beabsichtigt die Verwaltung, die o.g. Kita mit einer weiteren Gruppe (Gruppenform II mit insgesamt 10 Kindern im Alter von 0 – bis 3 Jahren) auszustatten. Geplant ist ein Neubau an dem be­stehenden Gebäudekomplex.

Die Investitionskosten in Höhe von ca. 455.100,00 € können vom Träger nicht aufgebracht und insbesondere auch nicht aus den Rücklagen finanziert werden, so dass die Stadt Kamen beabsichtigt, die finanziellen Mittel im Rahmen eines Zuschusses zu gewähren. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen aus dem Investitionsförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ wurde beim Landschaftverband Westfalen-Lippe gestellt. Eine Bewilligung steht noch aus. Die beantragte Fördersumme von 180.000,00 € reduziert den städtischen Nettozuschussbetrag dann auf 275.100,00 €.

 

 

Die Schaffung der zusätzlichen Gruppe bedingt für den Träger laufend höhere Betriebs­kosten. Die Kirchengemeinde erklärte in diversen Gesprächen, dass sie den gesetzlichen Trägeranteil für eine weitere Gruppe nicht tragen könne, da die jährlichen KiBiz-Zuschüsse nicht auskömmlich und die Rücklagen weitestgehend aufgezehrt seien. Zudem prognosti­ziere die mittelfristige Finanzplanung der Landeskirche und des Kirchenkreises rückläufige Kirchensteuereinnahmen für die Kirchengemeinden.

Wie oben dargestellt, wird der Ausbau der u3-Betreuung durch die Schaffung einer zu­sätz­lichen Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“ als erforderlich ange­sehen.

Analog der üblichen Vorgehensweise bei der Schaffung neuer u3-Plätze in kirchlicher Trägerschaft (hier: Ev. Kita „Henri-David-Str.“, Ev. Kita „Otto-Prein-Str.“) schlägt die Verwaltung daher die vollständige Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche Gruppe in Höhe von 12 % vor.

 

Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 aufgenommen worden.