Beschlussvorschlag:
1.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Ausbau der
u3-Betreuung in der Ev. Kindertageseinrichtung "Otto-Prein-Str.",
Otto-Prein-Str. 17a, 59174 Kamen, sowie die Gewährung des Investitionskostenzuschusses.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“
eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung für
die neue Gruppe abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der
ermittelten städtischen Bedarf- und Versorgungslage wird der Ausbau der
u3-Betreuung durch die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe für die Betreuung
von Kindern unter 3 Jahren in der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“
als erforderlich angesehen.
Im
gesamtstädtischen Vergleich ist der Sozialraum Kamen-Methler mit u3-Plätzen
unterrepräsentiert. Um der wachsenden Bedarfsnachfrage durch die Eltern
gerecht zu werden, ist es notwendig, weitere u3-Betreuungsplätze zur Verfügung
zu stellen. Auch im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs der Eltern
auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes ist der
u3-Ausbau voranzutreiben. Eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Versorgungsquoten
in den Sozialräumen erfolgt in der Sitzung.
In Abstimmung mit
der Ev. – luth. Kirchengemeinde Methler und dem Träger, beabsichtigt die
Verwaltung, die o.g. Kita mit einer weiteren Gruppe (Gruppenform II mit
insgesamt 10 Kindern im Alter von 0 – bis 3 Jahren) auszustatten. Geplant ist
ein Neubau an dem bestehenden Gebäudekomplex.
Die Investitionskosten
in Höhe von ca. 455.100,00 € können vom Träger nicht aufgebracht und
insbesondere auch nicht aus den Rücklagen finanziert werden, so dass die Stadt
Kamen beabsichtigt, die finanziellen Mittel im Rahmen eines Zuschusses zu
gewähren. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen
Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen aus dem
Investitionsförderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ wurde
beim Landschaftverband Westfalen-Lippe gestellt. Eine Bewilligung steht noch
aus. Die beantragte Fördersumme von 180.000,00 € reduziert den städtischen Nettozuschussbetrag
dann auf 275.100,00 €.
Die Schaffung der
zusätzlichen Gruppe bedingt für den Träger laufend höhere Betriebskosten. Die
Kirchengemeinde erklärte in diversen Gesprächen, dass sie den gesetzlichen
Trägeranteil für eine weitere Gruppe nicht tragen könne, da die jährlichen
KiBiz-Zuschüsse nicht auskömmlich und die Rücklagen weitestgehend aufgezehrt
seien. Zudem prognostiziere die mittelfristige
Finanzplanung der Landeskirche und des Kirchenkreises rückläufige
Kirchensteuereinnahmen für die Kirchengemeinden.
Wie oben
dargestellt, wird der Ausbau der u3-Betreuung durch die Schaffung einer zusätzlichen
Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung „Otto-Prein-Str.“ als erforderlich
angesehen.
Analog der üblichen
Vorgehensweise bei der Schaffung neuer u3-Plätze in kirchlicher Trägerschaft
(hier: Ev. Kita „Henri-David-Str.“, Ev. Kita „Otto-Prein-Str.“) schlägt die Verwaltung
daher die vollständige Übernahme des Trägeranteils für die zusätzliche Gruppe
in Höhe von 12 % vor.
Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltsplanung 2017 aufgenommen worden.