Betreff
Wahl einer/eines Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
093/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt zur/zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses:

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Frau Annette Mann ist am 03.07.2016 verstorben. Der Vorsitz des Jugendhilfeausschusses ist daher neu zu besetzen.

 

Die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses wird gem. § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 – AG KJHG – zuletzt geändert durch Gesetz vom  17.06.2014, von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus dem Kreis der Mitglieder, die dem Rat angehören, gewählt.

 

Für das Wahlverfahren sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeindeordnung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gemäß der Vereinbarung vom 16.06.2014 einigten sich die Fraktionen darauf, dass der Vorsitz im Jugendhilfeausschuss der SPD zufallen soll.