Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
bisher: Annette Mann Peter Holtmann
neu: Peter Holtmann Petra Hartig
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 4 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG), sind die Vertreter der Verbandsversammlung durch die Vertretungskörperschaft des jeweiligen Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu entsenden. Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung sind seitens der Stadt Kamen 4 Vertreter zu entsenden.
Frau Annette Mann war ordentliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen. Mit ihrem Tod ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Als Nachfolger schlägt die SPD-Fraktion den jetzigen Stellvertreter Herrn Peter Holtmann vor. Als stellvertretendes Mitglied wird Frau Petra Hartig vorgeschlagen.