Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes in die Verbandsversammlung Sparkasse UnnaKamen
Vorlage
083/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in die Verbandsver­sammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen:

 

ordentliches Mitglied                                 stellvertretendes Mitglied

 

bisher: Annette Mann                                            Peter Holtmann

 

neu:     Peter Holtmann                                         Petra Hartig


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 4 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemein­schaftsarbeit (GkG), sind die Vertreter der Verbandsversammlung durch die Vertretungskör­perschaft des jeweiligen Verbandsmitgliedes für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes zu entsenden. Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung sind seitens der Stadt Kamen 4 Vertreter zu entsenden.

 

Frau Annette Mann war ordentliches Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse UnnaKamen. Mit ihrem Tod ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Als Nachfolger schlägt die SPD-Fraktion den jetzigen Stellvertreter Herrn Peter Holtmann vor. Als stellvertretendes Mitglied wird Frau Petra Hartig vorgeschlagen.