Betreff
Wahl eines ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedes in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Vorlage
082/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode folgende Mitglieder in die Mit­gliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen:

 

 

ordentliches Mitglied:                                      stellvertretendes Mitglied:

 

bisher:             Annette Mann                         Daniel Heidler

 

neu:                 Daniel Heidler                         Christiane Klanke

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen stellen die ordentlichen Mitglieder (Städte und Gemeinden) mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohner drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter für die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.

 

Frau Annette Mann war ordentliches Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Mit ihrem Tod ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Daniel Heidler vorgeschlagen. Herr Heidler ist stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes. Daher ist auch hier eine Nachbesetzung erforderlich. Die SPD-Fraktion schlägt als stellvertretendes Mitglied Frau Christiane Klanke vor.