Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss 2015 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt
- Der
Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 6.981.275,65 € wird durch eine Entnahme
in Höhe 6.981.275,65 € aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Dem
Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2015 uneingeschränkt Entlastung
erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3
wurde der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf
des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Schlussbilanz zum 31.12.2015
- Anhang
und einem Lagebericht nach § 48 GemHVO.
Der Bürgermeister leitete dem Rat zur Vorbereitung zur Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 12.09.2016 den Entwurf des Jahresabschlusses
2015 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung
wird der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beraten und ihn sich voraussichtlich zu eigen machen.
In der Folge stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss
durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.
Die Bilanz zum 31.12.2015 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 358.819.306,02 € ab und weist in Übereinstimmung
mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag
in Höhe von 6.981.275,65 € aus.
Mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 6.981.275,65
€ wird der Jahresfehlbetrag ausgeglichen. Die Allgemeine Rücklage reduziert
sich dadurch entsprechend in der Schlussbilanz zum 31.12.2015 auf
56.881.521,70 €.
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.