Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2015
Vorlage
071/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Betriebsleitern des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen. Als neuer Betriebsleiter in dem Zeitraum vom 01.04.2015 bis 31.12.2015 wurde Herr Ralf Tost ernannt.

 

Der Jahresabschluss 2015 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2015 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 30.06.2016 festgestellt.

 

Mit Schreiben vom 05.07.2016 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsan-stalt NRW (GPA NRW) übersandt. Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungs-vermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernehme. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigen­betrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) werde als nicht erforderlich angesehen.

 

In der Ratssitzung am 22.09.2016 wurde dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt.