Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsaus-schusses.
Der Jahresabschluss 2015 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2015 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend dem § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c EigVO NRW in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 30.06.2016 festgestellt.
Mit Schreiben vom 05.07.2016 wurde der abschließende Vermerk der GPA NRW übersandt. Hiernach übernimmt die GPA NRW vollinhaltlich den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus ihrer Sicht nicht erforderlich. Die Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2015 erfolgte am 16.08.2016 im Amtsblatt der Stadt Kamen.