Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2015 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 269.923,77 € ist durch die Stadt Kamen
ausgeglichen worden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2015 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs
der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 270.000 € angemeldet. Dies
entspricht im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2015 (290.127 €) der GmbH abzüglich
eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.
Im Jahr 2015 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der
Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe
von 270.000 € geleistet. Da der tatsächliche Verlust 269.923,77 € beträgt,
sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 76,23 € an die Stadt
Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten
Planwert nach HSK eine geringe Haushaltsverbesserung.
Aufgrund der Kündigung eines Mietvertrages und aufgrund 18 auslaufender
Mietverträge, können 2016 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden.
Zudem ist die Nachfrage potentieller, geeigneter Existenzgründer u. a.
konjunktur- und arbeitsmarktbedingt weiterhin äußerst verhalten.
Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages
beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat,
über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des
Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.
Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible
Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH
ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.
Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht
zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 30.05.2016 vorgelegen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend
dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Anlagen:
Testatexemplar der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2015