Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2015
Vorlage
058/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 269.923,77 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2015 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 270.000 € angemeldet. Dies entspricht im Wesentlichen dem Wirtschaftsplan 2015 (290.127 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungs­potentials i. H. v. 20.000 €.

 

Im Jahr 2015 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 270.000 € geleistet. Da der tatsäch­liche Verlust 269.923,77 € beträgt, sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 76,23 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem vermin­derten Planwert nach HSK eine geringe Haushaltsverbesserung.

 

Aufgrund der Kündigung eines Mietvertrages und aufgrund 18 auslaufender Mietverträge, kön­nen 2016 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist die Nachfrage potentieller, geeigneter Existenzgründer u. a. konjunktur- und arbeitsmarktbedingt weiterhin äußerst verhalten.

 

Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesell­schaf­terversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat, über die Feststellung des Jahres­abschlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzu­stellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 30.05.2016 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschluss­vorschlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2015