Betreff
Umbesetzung des Schul- und Sportausschusses
Vorlage
057/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beruft für die Dauer seiner restlichen Wahlzeit als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss:

ordentliches beratendes Mitglied                    stellv. beratendes Mitglied

Ev. Kirche

Herrn Martin Brandhorst                                 Frau Andrea Mensing

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist je ein von der katho­li­schen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul­aus­schuss zu berufen.

 

Da es sich beim Schul- und Sportausschuss um einen gemeinsamen Ausschuss handelt, ist die Mitwirkung der v.g. beratenden Mitglieder auf Angelegenheiten des Schulausschusses be­schränkt (§ 85 Absatz 3 SchulG NRW).

 

Die evangelische Kirche hat mit Schreiben vom 06.06.2016 mitgeteilt, dass aufgrund einiger Veränderungen innerhalb der Kirchengemeinde ab sofort Herr Martin Brandhorst (ordentliches beratendes Mitglied) und Frau Andrea Mensing (stellvertretendes beratendes Mitglied) als Vertreter der evangelischen Kirche entsendet werden sollen.

 

Die Nachbesetzung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die be­nannte Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.