Beschlussvorschlag:
Der Rat beruft für
die Dauer seiner restlichen Wahlzeit als ständige Mitglieder mit beratender
Stimme in den Schul- und Sportausschuss:
ordentliches
beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied
Ev. Kirche
Herrn Martin Brandhorst Frau Andrea Mensing
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist je ein von
der katholischen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges
Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen.
Da es sich beim Schul- und Sportausschuss um einen gemeinsamen Ausschuss
handelt, ist die Mitwirkung der v.g. beratenden Mitglieder auf Angelegenheiten
des Schulausschusses beschränkt (§ 85 Absatz 3 SchulG NRW).
Die evangelische Kirche hat mit Schreiben vom 06.06.2016 mitgeteilt,
dass aufgrund einiger Veränderungen innerhalb der Kirchengemeinde ab sofort
Herr Martin Brandhorst (ordentliches beratendes Mitglied) und Frau Andrea
Mensing (stellvertretendes beratendes Mitglied) als Vertreter der evangelischen
Kirche entsendet werden sollen.
Die Nachbesetzung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.
Danach ist die benannte Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat.