Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemäß den Anlagen I - III.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Planung und Finanzierung sind Gegenstand des gesetzlichen Auftrages gemäß SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).
Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Letztlich folgt daraus auch die Beantragung der Zuschüsse zum 15. März 2016 nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz).
Wenn die Summe der Kindpauschalen, die eine Einrichtung nach dem Anmeldestand zum 15.03.2016 für die Monate August 2016 – Januar 2017 zu erwarten hat, unter den Wert der Summe der Kindpauschalen sinkt, der sich aufgrund der tatsächlichen Belegung für die Monate August 2015 – Januar 2016 ergibt, werden die Abschlagszahlungen ab August 2016 auf Grundlage des § 21e KiBiz (Planungsgarantie) bewilligt und nicht auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung.
Kindertagespflege
Der Landeszuschuss für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt gemäß § 22 Abs. 1 KiBiz 769,00 €, soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszuschuss nach § 21 KiBiZ (Kindpauschale) gewährt wird.
Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt 120 Tagespflegeplätzen (= 92.280,00 €) im Kindergartenjahr 2016/2017 vor.
Familienzentren
Die Landesregierung wird im Kindergartenjahr 2016/2017 neue Familienzentren fördern und setzt dabei verstärkt auf den Ausbau in Gebieten mit einem besonderen Bildungs- und Armutsrisiko. Auf der Basis einer guten dezentralen Versorgung in der Fläche erfolgt die Verteilung der Einrichtungen an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach dem bekannten
Sozialindex. Dieser beruht auf amtliche Daten, ist empirisch zur Einschätzung sozialer Belastungen abgesichert und soll dazu beitragen, Familienzentren vor allem dort auszubauen, wo ein besonderer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien besteht.
Für den Kamener Jugendamtsbezirk ist die Zuteilung eines neuen Familienzentrums vorgesehen. Hiervon möchte die örtliche Jugendhilfeplanung Gebrauch machen und plant daher eine Kita in Kamen-Mitte zum Familienzentrum auszubauen.
Integrative Betreuung
Die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr 2016/2017 zunächst ausschließlich für die Kinder bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 19 Kinder). Die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten, werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli) nachgemeldet.