Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Vorlage
025/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2016/2017 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Planung und Finanzierung sind Gegenstand des gesetzlichen Auftrages gemäß SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz).

Gem. § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen eine Be­triebs­erlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Weiterhin wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Be­treuungs­zeit in den Ein­richtungen angeboten werden. Letztlich folgt daraus auch die Beantra­gung der Zuschüsse zum 15. März 2016 nach Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfal­lenden Kindpauschalen (§ 19 ff. KiBiz). 

 

Wenn die Summe der Kindpauschalen, die eine Einrichtung nach dem Anmeldestand zum 15.03.2016 für die Monate August 2016 – Januar 2017 zu erwarten hat, unter den Wert der Summe der Kindpauschalen sinkt, der sich aufgrund der tatsächlichen Belegung für die Monate August 2015 – Januar 2016 ergibt, werden die Abschlagszahlungen ab August 2016 auf Grundlage des § 21e KiBiz (Planungsgarantie) bewilligt und nicht auf der Grundlage der Ju­gendhilfe­planung.

 

Kindertagespflege

Der Landeszuschuss für jedes Kind bis zum Schuleintritt in der Kindertagespflege beträgt ge­mäß § 22 Abs. 1 KiBiz 769,00 €, soweit nicht für dieses Kind bereits ein Landeszu­schuss nach § 21 KiBiZ (Kindpauschale) gewährt wird.

Die Planung sieht die Beantragung von insgesamt 120 Tagespflegeplätzen (= 92.280,00 €) im Kindergartenjahr 2016/2017 vor.

 

 

Familienzentren

Die Landesregierung wird im Kindergartenjahr 2016/2017 neue Familienzentren fördern und setzt dabei verstärkt auf den Ausbau in Gebieten mit einem besonderen Bildungs- und Armutsri­siko. Auf der Basis einer guten dezentralen Versorgung in der Fläche erfolgt die Verteilung der Einrichtungen an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach dem be­kannten

So­zial­­index. Dieser beruht auf amtliche Daten, ist empirisch zur Einschätzung sozialer Belas­tungen abgesichert und soll dazu beitragen, Familienzentren vor allem dort auszu­bauen, wo ein besonderer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien besteht.

 

Für den Kamener Jugendamtsbezirk ist die Zuteilung eines neuen Familienzentrums vorge­se­hen. Hiervon möchte die örtliche Jugendhilfeplanung Gebrauch machen und plant daher eine Kita in Kamen-Mitte zum Familienzentrum auszu­bauen.

 

Integrative Betreuung

Die  Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung oder für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erfolgt für das Kindergartenjahr 2016/2017 zunächst ausschließlich für die Kinder bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe (LWL) bereits festgestellt wurde (= 19 Kinder). Die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr eine entsprechende Anerkennung erhalten, werden zu den feststehenden Terminen (01. November, 01. Februar und 31. Juli) nachgemeldet.