Betreff
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019
Vorlage
024/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der benannten Kindertagesein­richtungen als Sprachfördereinrichtung gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz für die Dauer von drei Jahren bis zum Endes des Kindergartenjahres 2018/2019.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 12.06.2014 insgesamt sieben Kamener Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen gem. § 16b KiBiz für die Dauer

von zunächst zwei Jahren anerkannt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung der seinerzeit ermittelten Sprachförderein­richtungen weiterhin auszusprechen und zwar nun für die Dauer von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019.

 

Das KiBiz stellt in § 16b einige Anforderungen an die Sprachförder-Kitas: Soweit die Kinder­tageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpäda­gogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfah­rungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Ein­richtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiter­bildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.

 

Bei Einführung des Förderpaketes zum 01.08.2014 wurden nach gemeinsamer Abstimmung mit den ortsansässigen Kita-Trägern und der Verwaltung folgende Kriterien bei der Fest­legung zugrunde gelegt:

 

·         Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird

·         Anzahl der Kinder, die Sprachförderung nach Delfin IV erhielten.

 

Die Kriterien wurden zu jeweils 50% gewichtet.

 


 

Auf dieser Grundlage wurden folgende Kita als Sprachfördereinrichtungen ermittelt, aner­kannt und mit den festgelegten Zuschusspaketen gefördert:

 

1.    Einrichtung: AWO „Atlantis“                - Zuschusshöhe 15.000,00 €

2.    Einrichtung: AWO „Sternstunde“        - Zuschusshöhe 10.000,00 €

3.    Einrichtung: AWO „Flohkiste“             - Zuschusshöhe 10.000,00 €

4.    Einrichtung: AWO „Nistkasten“          - Zuschusshöhe   5.000,00 €

5.    Einrichtung: Kath. „Heilige Familie“    - Zuschusshöhe   5.000,00 €

6.    Einrichtung: DRK „Monopoli“ -           Zuschusshöhe    5.000,00 €

7.    Einrichtung: Ev. „Kämerstr.“               - Zuschusshöhe   5.000,00 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen

-Keine-

Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung ohne kommunalen Anteil in Höhe von insgesamt 55.000,00 € je Kindergartenjahr, die in voller Höhe an die Träger der entsprech­enden Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird. Der gewährte Zuschuss muss je Ein­richtung mindestens 5.000,00 € betragen.