Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bergkamen-Bönen:
bisher: Stefan Helmken
neu: Timon Lütschen
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 12 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen entsendet die Stadt Kamen 5 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Die Mitglieder sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Stellvertretende Mitglieder sind nicht zu benennen.
Herr Stefan Helmken war bislang ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bergkamen-Bönen. Er hat sein Mandat mit Schreiben vom 23.02.2016 niedergelegt. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die Fraktion B90/Die Grünen hat als Nachfolger Herrn Timon Lütschen vorgeschlagen.