Betreff
Bürgeranregung zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Vorlage
019/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Bürgeranregung zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen als unzulässig zurückzuweisen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit E-Mail vom 21.01.2016 regt der Landesvorsitzende der Republikaner NRW, Herr André Maniera, ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze an.

 

Nach § 24 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständige Gremium.

 

Der vorliegende Antrag ist ohne weitere inhaltliche Befassung als unzulässig zurückzuweisen, da der Anregung kein Sachanliegen zugrunde liegt. Vorliegend soll in rechtsmissbräuchlicher Weise eine öffentliche Stelle in Anspruch genommen werden, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen.

Alle Städte und Gemeinden in NRW haben gleichlautende Anregungen der Republikaner NRW erhalten.