Betreff
Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt Kamen und dem Kreis Unna
Vorlage
009/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Vereinbarung zum Management von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Kreis Unna auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 1a (3) Baugesetzbuch (BauGB) und der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 13 ff.) sind Eingriffe in Natur- und Landschaft auszugleichen, die durch die Bauleitplanung bzw. durch Bauvorhaben verursacht werden. Eingriffe sind zum Beispiel das Beseitigen von Gehölzen, Wiesen oder auch Ackerflächen zum Zwecke der Bebauung. Der Ausgleich erfolgt nach einer sogenannten Eingriffsbilanzierung und geschieht praktisch durch eine naturräumliche Aufwertung von Flächen innerhalb oder außerhalb des Eingriffsgebietes (= Baugebietes). Beispielhaft sind zu nennen: Aufforstung, Anreicherung oder Neuanlage von Gehölzstrukturen (Feldgehölze, Hecken, Baumgruppen, -alleen u.a.), Anlegen von Gewässern. Die Eingriffsbilanzierung sowie die Ausgleichsmaßnahmen sind im Flächennutzungs- und/oder Bebauungsplan festzusetzen und darzustellen.

 

Die Finanzierung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger – bislang war das meistens die Stadt Kamen als Planungsträger und Eigentümer des Baulandes. Die Stadt Kamen hat dann die Kosten der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gem. §135a BauGB geltend gemacht und über ein Umlageverfahren auf die Grundstückserwerber/Bauherren übertragen.

In den zurückliegenden Jahren hatte die Stadt Kamen zunehmend Probleme beim Erwerb geeigneter Ausgleichsflächen im Stadtgebiet. Mit Blick auf den §15 BNatSchG (Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen.) wird die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen schwieriger werden.

Hinzu kommt ein erheblicher (Arbeits-)Aufwand für eine fachgerechte Planung, Herstellung und Entwicklungspflege der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. Dieser Aufwand wächst über die Jahre mit der Zahl der umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen.

 

Vor diesem Hintergrund bietet sich eine Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna an, der in den vergangenen Jahren bereits Vereinbarungen zum Management von Ausgleichsmaßnahmen mit den Städten Unna und Fröndenberg und den Gemeinden Bönen und Holzwickede geschlossen hat. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, Planung, Umsetzung und Pflege naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung im Auftrag der Kommunen zu übernehmen.

 

1.   Modalitäten der geplanten Zusammenarbeit

 

Der Kreis Unna erbringt gemäß dem Vertragsentwurf - unabhängig von seiner Funktion als Aufsichtsbehörde oder Träger öffentlicher Belange - das vorausschauende Planungsmanagement für Ausgleichsmaßnahmen, die auf dem Gebiet der Stadt Kamen infolge der Bauleitplanung erforderlich werden. Zu diesen Leistungen des Kreises zählen

 

-       die Auswahl und der Erwerb der Ausgleichsflächen (Kreis Unna wird Eigentümer der Flächen),

-       die fachgerechte Planung, Herstellung und Entwicklungspflege der geplanten Maßnahmen,

-       die Kontoführung über angesammelte/verbrauchte Biotopwertpunkte (Sie ergeben sich rechnerisch aus der Eingriffsbilanzierung).

 

Die Erfahrungen des Kreises mit den o.g. Städten und Gemeinden zeigen, dass dank der Vereinbarung die Bebauungsplanverfahren beschleunigt und der früher notwendige Abstimmungsbedarf mit dem Kreis Unna deutlich gesenkt werden konnte. Die umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen genügen hohen fachlichen Anforderungen und sind zumeist preisgünstiger, da anstatt vieler kleiner, wenige zusammenhängende Ausgleichsmaßnahmen realisiert wurden.

 

Einzelheiten der geplanten Kooperationsvereinbarung und der gegenseitigen Pflichten können dem beigefügten Vereinbarungsentwurf entnommen werden.

 

2.   Kosten und Finanzierung

 

Durch die Kooperation mit dem Kreis Unna entstehen der Stadt Kamen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Der Vertrag regelt ausdrücklich, dass die Abrechnung der Leistungen mit dem Kreis Unna nur nach dem tatsächlichen Bedarf, d.h. nach den für die Bebauungspläne tatsächlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, erfolgt. Zur Vereinfachung des Verwaltungshandelns ist eine pauschale Abrechnung nach EURO je Biotopwertpunkt (BWP) festgelegt. Die Kosten werden in dem Vereinbarungsentwurf mit 17,00 €/BWP angegeben. Sie bewegen sich damit im Bereich der bisherigen Kosten je BWP unter Regie der Stadt Kamen.

Die Stadt Kamen kann die Kosten der Vereinbarung mit dem Kreis Unna wie bisher im Umlageverfahren auf die Grundstückserwerber/Bauherren übertragen.

 

Auch dem Kreis entstehen keine zusätzlichen finanziellen Kosten, da die Aufwendungen für den Flächenerwerb und die Durchführung der Aufwertungsmaßnahmen durch die Biotopwertpunkt-Pauschale abgedeckt ist. Die Pauschale pro Biotopwertpunkt beinhaltet auch eine Erstattung der beim Kreis Unna durch das Ausgleichsflächenmanagement entstehenden Personalkosten.

 

Im Ergebnis bietet die Kooperation eine Chance, den Aufwand auf Seiten der Stadt nachhaltig zu reduzieren.

 


Anlagen:

 

Entwurf der Vereinbarung zum Management von Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt Kamen und dem Kreis Unna (mit Anlagen 1 u. 2)